Startseite Naturschutz Allgemeines Umweltschutz

Naturschutz

BUND
Naturschutz Ebern

Informationen zu Schutzgebieten

FT 14.05.2004 Hassberge Das Korsett soll gelockert werden 
Eltmann will mehr „Luft“ im Naturpark
ELTMANN
. Segen und Fluch zugleich ist der Naturpark Steigerwald für die Stadt Eltmann: Die Schönheit der Natur liegt direkt vor der Haustür, und genau das ist das Problem.
von Günter Flegel
Wenn nämlich zum Beispiel ein Bewohner des Neubaugebietes „Am Hahn“ sein Haus verlässt, dann betritt er genau genommen nicht seinen Vorgarten oder den Rasen, sondern den Naturpark Steigerwald. Und so ist es in fast allen Eltmanner Stadtteilen.
Aufgrund aktueller Rechtsprechung ergibt sich für die Stadt Eltmann (und andere Naturpark-Gemeinden) jetzt die Möglichkeit, eine „Anpassung“ der Naturpark-Grenzen zu erreichen. Ãœber den Sammelantrag der Stadt Eltmann beriet der Stadtrat am Mittwochabend, wobei Bürgermeister Michael Ziegler deutlich machte, dass der Naturpark ein wichtiges Stück Lebensqualität ist und der Naturschutz „ein hohes Gut, dass es zu pflegen gilt“. Gleichwohl möchte die Stadt die „Flurbereinigung“ im Naturpark nutzen, um insbesondere in den Stadtteilen Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen, „und wenn es auch nur eine Randbebauung ist“.
 In Eltmann sollen sich die künftigen Naturpark-Grenzen an den Fakten orientieren, sagte der Bürgermeister, denn das Baugebiet „Am Hahn“ liegt bereits komplett innerhalb des Naturparks; bei der Erschließung hatte die Stadt eine Ausnahmegenehmigung erwirkt.
Weitere Bauflächen sind in der Kernstadt, anders als in allen Stadtteilen, nicht erforderlich; Ziegler geht davon aus, dass mit der Bebauung „Am Hahn“ und deren bereits genehmigter Ausweitung „der Bedarf auf längere Sicht gedeckt ist“. Ein Schwerpunkt der künftigen Stadtpolitik werde es sein, leer stehende Bausubstanz im Stadtkern zu nutzen

FT 18.03.2004 Naturparken droht der Kollaps 
Landrat befürchtet „gravierende Auswirkungen“ wegen des Sparkurses des Freistaats 
KREIS HASSBERGRE. In erhebliche Schwierigkeiten droht der Naturpark Haßberge – wie alle anderen Naturparke in Bayern – zu geraten, wenn der Freistaat seine Ankündigungen wahr macht und bei der Unterstützung der Naturparke kräftig spart. Vor allem Pflegemaßnahmen sind vom Rotstift offenbar betroffen. Landrat Rudolf Handwerker, der Vorsitzender des Naturparks Haßberge ist, befürchtet „gravierende Auswirkungen“, wie er gestern den FT wissen ließ. Allerdings ist das genaue Ausmaß des Sparkurses der bayerischen Staatsregierung bislang nicht bekannt. Derzeit wird im Landratsamt Haßberge in Haßfurt, in dem sich die Geschäftsstelle für den Naturpark befindet, die Lage sondiert. Im schlimmsten Fall können die Einsparungen dazu führen, dass personelle Konsequenzen gezogen werden müssen (Wegfall von Stellen).
Der Naturpark Haßberge beginnt im Norden bei Bad Königshofen im Grabfeld mit Mittelgebirgscharakter, begleitet ein Stück südthüringisches Grenzland und zieht sich als geschlossener Waldkomplex wie ein diagonales Band nach Südosten. Im Süden endet der Naturpark genau da, wo sich der Main vor dem Kontakt mit Bamberg „drückt“ und vorbei an steilen, sonnigen Rebhängen auf dem direkten Weg von Bierfranken nach Weinfranken bis zur beschaulichen Kreisstadt Haßfurt macht. So lautet die Beschreibung auf der Homepage des Naturparks.
Und der Naturpark Haßberge ist nicht der einzige, der den Landkreis Haßberge berührt. Im Süden liegt der Naturpark Steigerwald, der genauso von Kürzungen der Finanzmittel betroffen wäre.
Alle bayerischen Naturparke haben mittlerweile auf die Ankündigungen des Freistaates reagiert. Sie machen sich, wie aus einer Mitteilung der Naturparke hervorgeht, große Sorgen um ihre Zukunft.
Sollten die vom Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz ins Auge gefassten Kürzungen Wirklichkeit werden, steht für viele bayerische Naturparke (sonst immer Vorzeigeobjekt des Freistaates in Sachen Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung) die Existenz auf dem Spiel. Die radikale Kürzung der Zuwendungen des Freistaates und die Beschränkung auf nur noch investive (neue) Maßnahmen der Landschaftspflege und des Vertragsnaturschutzes stelle fast alle bayerischen Naturparke vor die Existenzfrage und gefährde das bisher Erreichte. Dem Vernehmen nach sollen Unterhaltung und Pflege des bisher Geschaffenen nicht mehr gefördert werden, und der völlige Wegfall der finanziellen Unterstützung für Erholungseinrichtungen droht.
Niemand springt ein
Da eine Kompensierung der Zuwendungen des Staates durch die Träger der Naturparke – Landkreise und Gemeinden – nicht möglich ist, da diese selbst vor dem finanziellen Kollaps stehen, befürchten die Naturparke das Allerschlimmste. Durchgeführte Maßnahmen zur Sicherung, Erhaltung und Wiederherstellung der typischen Landschaft könnten nicht mehr gepflegt werden, so dass die bisherige Arbeit und der hohe finanzielle Aufwand sinnlos waren. Erholungseinrichtungen würden dem Verfall preisgegeben und unbrauchbar. Personal von Pflegetrupps müsse entlassen werden. Landwirten, die sich auf diese Arbeiten zur Existenzsicherung eingestellt haben, werde die Grundlage entzogen. Schutz und Erhaltung der Natur würden mangels Besucherlenkung und Bewusstseinsbildung preisgegeben.
Die bayerischen Naturparke und die Landschaftspflegeverbände haben an die Staatsregierung und die Mitglieder des Landtags appelliert, die Finanzsituation der bayerischen Naturparke so zu gestalten, dass sie überlebensfähig bleiben und die bisher mit Bravour erledigten Leistungen für Naturschutz und Erholungsvorsorge, wie im Naturschutzgesetz festgeschrieben, weiter erbringen können. Ernsthafte Überlegungen, die vom Freistaat Bayern übertragenen Aufgaben wieder an das Land zurückzugeben, stünden im Raum und seien nicht auszuschließen.
Die beabsichtigten massiven Kürzungen träfen vor allem den ländlichen Raum und wären fatal, da die Naturparke wichtige Instrumentarien der Regionalentwicklung seien. Sollten die Sparbeschlüsse so drastisch wie geplant realisiert werden, stünden die bayerischen Naturparke vor dem Aus, teilten die Naturparke mit

FT 05.03.2004
„Ausnahmen“ wird es künftig nicht mehr geben 
Urteil: Naturpark-Schutzzone für Eltmann „tabu“ 
ELTMANN. Das „Tor zum Steigerwald“ bleibt für die Stadt künftig geschlossen. Nach einem Urteil des obersten bayerischen Verwaltungsgerichts darf in der Naturpark-Schutzzone grundsätzlich nicht mehr gebaut werden. Der Stadtrat diskutierte am Mittwochabend über dieses Urteil des Verwaltungsgerichtshofes, das für Gemeinden im oder am Naturpark (Steigerwald oder Haßberge) weit reichende Folgen haben wird. Wobei die Diskussion an und für sich sinnlos war, denn selbst Dr. Gerhard Weinmann, dem Jursisten vom Landratsamt, sind „die Hände gebunden“, wie er im Stadtrat sagte: „Dieser Richterspruch ist für uns bindend, da gibt es eigentlich keinen Spielraum“.
Bisher hatte das Landratsamt als Genehmigungsbehörde immer wieder ein oder mehrere Augen zugedrückt, wenn die Gemeinden sich in die Naturpark-Schutzzone erweitern wollten. Das große Neubaugebiet „Am Hahn“ in Eltmann etwa ist so eine Siedlung, die auf dem Weg der Ausnahmegenehmigung zustande kam.
Damit ist nach dem VGH-Grundsatzurteil Schluss, und schlimmer noch: „Bebauungspläne, die auf dem Weg der Ausnahmegenehmigung im Naturpark Rechtskraft erlangt haben, sind nach dem Urteil nichtig“, sagte Dr. Weinmann.

Zwar könne eine gültige Satzung nur durch einen Richterspruch aufgehoben werden, Rechtssicherheit bestehe aber nicht: Im Falle einer Klage würde der VGH einen solchen Bebauungsplan für nichtig erklären, meinte Dr. Weinmann.
Wie Bürgermeister Michael Ziegler sagte, sollte „man die neue Rechtslage aber nicht dramatisieren“. Denn die Gefahr, dass ein Bebauungsplan durch eine Klage jahrelang „lahmgelegt“ werde, bestehe auch unabhängig von dem Naturpark-Urteil. Zudem sei bei einigen Bebauungsplänen wie „Am Hahn“ die Einspruchsfrist abgelaufen, so dass eine Klage scheitern würde, wie auch Dr. Weinmann bestätigte.
Für einige bereits genehmigte Baugebiete wie „Hahn 2“, außerdem für Flächen in Dippach, Roßstadt und Limbach sei das Urteil jedoch sehr wohl relevant. „Wir müssen das jetzt im einzelnen für jedes Gebiet prüfen“, sagte Ziegler, der sich mit dem Stadtrat einig war, dass die Stadt Entwicklungsmöglichkeiten braucht. Dr. Weinmann zeigte einen Lösungsweg auf: Die Stadt soll die „Konfliktgebiete“ sammeln und über das Landratsamt an die Regierung weiterleiten, um eine Verkleinerung der Naturpark-Schutzzone in diesen Fällen zu erreichen. „Das dauert zwar, aber dann sind wir auf der sicheren Seite“, sagte Michael Ziegler. gf

FT 05.03.2004
Standpunkt: „An Grenzen gestoßen“ von Günter Flegel
Naturpark, Naturschutzgebiet, FFH, Vogelschutzrichtlinie, Hochwasser:
Wo sie auch hinschauen, die Eltmanner, stößt die Stadt an die Grenzen der Entwicklung, drohen Einschränkungen: Hier darf nicht gebaut werden, dort darf kein Gewerbebetrieb hin, da dürfen nur noch Buchen gepflanzt werden, keine Fichten.
Zu Recht regte sich am Mittwochabend im Stadtrat Unmut über immer neue Vorschriften, die dem Kommunalpolitiker das Leben schwer machen, denn schließlich will man seine Kommune nicht nur verwalten, sondern auch kreativ gestalten.
Doch gerade hier liegt die große Chance der Entwicklungen, die als Eingriff in die Planungshoheit gesehen werden. Nach Jahrzehnten der Siedlungstätigkeit, nach der Erschließung von Industrie- und Gewerbegebieten mit den dazu gehörenden Straßen, Parkplätzen und Kreisverkehren, nach der Erweiterung der Kanal- und der Stromnetze, der Kläranlagen und der Wasserleitungen muss irgendwann das Ende der Fahnenstange erreicht sein.
Der einzige echte Bodenschatz, Grund und Boden nämlich, kann angesichts sinkender Bevölkerungszahlen nicht bis zum „jüngsten Tag“ verplant, verbaut und verbraucht werden.
Die jetzt als allzu gestreng gescholtenen Richtlinien zum Schutz der Natur schützen letztlich nur noch kümmerliche Reste, schützen nicht zuletzt den Menschen vor sich selbst: Nicht das Hochwasser bedroht den Menschen, der Mensch ist dem Hochwasser bedrohlich nahe gekommen. Hitze und Trockenheit sind nicht nur Naturgewalten. Der Natur wurde viel zu viel Gewalt angetan.
Projekte wie LifeNatur oder Flussparadies Franken eröffnen den Gemeinden ein weites Feld der Gestaltung. Natur und Kultur als Stärken des Raumes lassen sich besser und nachhaltiger und mit viel weniger Geld „vermarkten“ als riesige Wohn- oder Gewerbegebiete. Hier liegt eine große Chance am Ende der Fahnenstange.

 

 

 

 

BN-Logo von BN-Bayern-HP