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FFH - eine Chance für die Landwirtschaft

Berichte über FFH im Bereich Ebern

FT 07.08.2004 Durch FFH-Gebiete entstehen keine Nachteile
Eine Diskussionsrunde in Teuschnitz mit Staatsminister Dr. Schnappauf sorgt für Erleichterung
Teuschnitz. „Keiner der Landwirte, dessen Grundstücke in ausgewiesenen Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (FFH) liegen, muss Nachteile befürchten. Sie können ihre Grundstücke uneingeschränkt wie bisher nutzen, sogar mit dem Vorteil, dass Sie auch weiterhin Fördermittel erhalten können“, so Staatsminister Dr. Werner Schnappauf. Auf Einladung von Bürgermeisterin Gabriele Weber kam Bayerns Staatsminister für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zu einer Diskussionsrunde mit Stadträten und Landwirten ins Rathaus. Sowohl der Stadtrat von Teuschnitz als auch die betroffenen 15 Landwirte aus Wickendorf und Teuschnitz wandten sich im so genannten Dialogverfahren kürzlich in einer Resolution gegen die weitere Ausweisung von FFH-Gebieten, weil sie erhebliche Nachteile und Werteverluste für ihre Grundstücke befürchteten.
Noch immer nicht zufrieden
Auf Teuschnitzer Flur waren außer den bisher freiwillig gemeldeten 150 Hektar nochmals 220 Hektar in der Nachmeldung als FFH-Flächen ausgewiesen. Diese für die Nachmeldung vorgesehenen 220 Hektar wurden auf Intervention der Stadt, der Landwirte und MdL Christian Meißner auf 170 Hektar reduziert. Damit seien aber die Landwirte und die Stadt immer noch nicht zufrieden, erörterte die Bürgermeisterin, die von den Ortsobmännern Eduard Daum (Teuschnitz) und Lothar Nickol (Wickendorf) sowie von Stadtrat Franz Tautz in ihren Worten bekräftigt wurde. „Letztlich können wir nicht von Borstgrasrasen und Bergmähwiesen leben, sondern wir müssen auch Flächen für Industrieansiedlungen bereitstellen können“, betonten sie.
An der Gesprächsrunde nahmen auch Lebrecht Eicke von der Regierung Oberfranken sowie ein Vertreter der Firma Carl-August Heinz aus Kleintettau teil. Die Firma Heinz hatte kürzlich ein Areal der ehemaligen Siemens-Betriebe erworben, um an gleicher Stelle mittelfristig eine Produktionsstätte zu errichten. Dazu werde auch noch mehr Platz benötigt. „Wenn die angrenzenden Flächen FFH-Gebiet sind, werden wir keine Chance zur Ausweitung haben oder dies nur unter Auflagen und enormer Bürokratisierungshürden tun können“, so die Befürchtungen von Firmensprecher Alfred Krischke.
Staatsminister Schnappauf wie auch Lebrecht Eicke nahmen viel Dampf aus dem Gespräch, der sich bei Stadträten und Landwirten angestaut hatte. Wie sich im Fazit herausstellte, war es wohl die Unsicherheit über die Rechtslage, die zu viel Verdruss und Aufregung im Vorfeld sorgte. Schnappauf ging zurück bis 1984. Damals fasste der Bayerische Landtag einstimmig den Beschluss zur Schaffung eines Biotopverbundes Bayern unter dem Namen Bayern Netz Natur. Alle waren sich einig, die Natur zu erhalten und dies auch im Frankenwald, denn „nur wo es schön ist, gehen Menschen hin“.
Biotopprogramm umgesetzt
Als Landrat habe er in den 90er Jahren das Biotopprogramm umgesetzt und im Einvernehmen mit den Eigentümern auch in den Teuschnitz Auen ein großes Gebiet auf freiwilliger Basis ausweisen können, wofür sein Dank den Grundstückseigentümern galt. Seit 1990 seien 0,5 Millionen Euro im Zuge von Umsetzungsmaßnahmen dieses Programms nach Teuschnitz geflossen. 1992 seien dann die FFH-Richtlinien der EU erlassen worden. Europa wolle das gleiche wie Bayern, nämlich den Lebensraum und die ökologische Vielfalt erhalten und miteinander vernetzen, die Schaffung eines Biotopverbundes als Naturschutzstrategie auf lokaler und internationaler Ebene.
Diese europaweiten Richtlinien gelten nicht nur für Bayern, sondern selbstverständlich auch für alle Bundesländer. Warum nun in Teuschnitz so eine relativ große Fläche ausgewiesen werde, liege an dem Verdienst der Landwirte, die seit Jahrzehnten unter naturschutzfachlichen Kriterien ihre Wiesen und Äcker verantwortlich gepflegt haben, so dass die Qualität erhalten blieb. Daher können die in FFH-Gebieten ausgewiesenen Flächen uneingeschränkt so weiter bewirtschaftet werden wie bisher, versicherte der Minister.
Wenn diese vorgeschlagenen Gebiete nicht ausgewiesen werden, erwarte er eher Komplikationen, als wenn diese FFH-Gebiete existieren. Innerhalb dieser Flächen könne flexibel vorgegangen werden. Über Verwendungszwecke, wie etwa der Genehmigung eines Baugebietes, werde die Kommune und das Landratsamt empfinden. Daher, so der Minister, stehe aus seiner Sicht auch bei einem angrenzenden FFH-Gebiet einer Ausweitung des Areals am ehemaligen Siemens-Gebäude als zukünftigem Industriegelände nichts im Wege.
Bei so viel positiven Mitteilungen hatten die Landwirte keine Bedenken mehr anzumelden. Bürgermeisterin Gabriele Weber zeigte sich sehr erfreut über den Ausgang des Gespräches und dankte allen Diskussionsteilnehmern für die sachlichen Ausführungen. eh

FT Forchheim 24.03.2004
Langsam wird es in Sachen FFH ernst 
Ende April wird die Gebietskulisse beschlossen – Bislang schon 6500 Einwände
Forchheim-Land. Die Vorschläge zur Ausweitung der FFH- und Vogelschutzgebietsflächen im Landkreis Forchheim waren Gegenstand eines Arbeitsgespräches, das MdL Eduard Nöth mit Staatsminister Dr. Werner Schnappauf und Abteilungsleiter Richard Eisenried vom Umweltministerium in München führte.
Wie der Forchheimer CSU-Abgeordnete mitteilt, wird das bayerische Kabinett am 30. April die Nachmeldekulisse für die FFH-Gebiete beschließen und tags darauf den bayerischen Landtag informieren.
Dialog bis 13. Juni
Vom 3. Mai bis zum 13. Juni wird dann das Dialogverfahren durchgeführt, bei dem alle Landkreise, die Gemeinden und betroffenen Bürger anhand gemeinde- und grundstücksscharfer Karten und vorliegender Gebietsbeschreibungen Stellung beziehen können. Formblätter hierzu sind bei den Gemeinden bzw. über Internet zu erhalten.
Forum in Bayreuth
Nöth weist schon heute auf einen wichtigen Termin hin. Am Montag, 26. April, 14 Uhr, wird das Ministerium bei der Regierung von Oberfranken in Bayreuth ein FFH-Forum veranstalten, bei dem die Landräte und Oberbürgermeister, die Vertreter des Bund Naturschutz und des Bayerischen Bauernverbandes sowie der Bayerische Gemeindetag über die Ergebnisse des gelaufenen Konsultationsverfahrens und über den weiteren Verlauf bis zur Nachmeldung der von der EU geforderten FFH-Flächen informieren. Wie Ministerialdirigent Eisenried dem Forchheimer Abgeordneten mitteilte, sind bis dato bereits rund 6500 Einwände über Briefe und Faxe bzw. über das Internet eingegangen. Aufgrund dieser Vorträge wurden bereits 87 Prozent aller FFH-Gebiete und 97 Prozent aller Vogelschutzgebiete verändert.
Nöth weist darauf hin, dass alle im Dialogverfahren vorgebrachten Stellungnahmen von den Unteren Naturschutzbehörden bei den Landratsämtern über die Bezirksregierungen (FFH-Teams) an das Landesamt für Umweltschutz in Augsburg gehen.
Schluss am 30. Juli
Am 30. Juli werden im Ministerrat die Nachmeldeflächen von Bayern endgültig beschlossen
und an das federführende Bundesamt für Naturschutz gemeldet. Der Abgeordnete betont zu Beginn der entscheidenden Phase, dass der Freistaat und alle deutschen Bundesländer bei Androhung von drastischen Zwangsgeldern nach der FFH-Richtlinie gezwungen sind, weitere Flächen noch in diesem Jahr nachzumelden.
Nur Naturschutz zählt
Dabei kann jedoch nicht nach dem Prinzip der Beliebigkeit und politischer Einflussnahme vorgegangen werden. Allein naturschutzfachliche Gründe bei der Ausweisung der klar beschriebenen Lebensraumtypen für Tier- und Pflanzenarten, so Nöth, sind ausschlaggebend.
eB

FT 05.03.2004
Bund Naturschutz sieht Chance in Natura-Gebieten 
KREIS HASSBERGE . Der Bund Naturschutz (BN) hält die heftig umstrittene Ausweisung weiterer FFH- und Vogelschutzgebiete im Landkreis für dringend nötig für den Erhalt der Natur. Der BN rät den Landwirten, statt Flächenreduzierungen höhere finanzielle Anreize für die naturverträgliche Landnutzung in diesen Gebieten zu fordern.
Ende September 2003 hat der Freistaat Bayern einen Entwurf für die Nachmeldung bayerischer FFH- und Vogelschutzgebiete nach Brüssel vorgelegt. „Angesichts des bedrohlichen europaweiten Verlustes vieler Lebensräume und Arten sowie der daraus folgenden Probleme ist ein länderübergreifendes Schutzgebietsnetz dringend notwendig und eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft“, stellte der Vorsitzende des Bundes Naturschutz in Bayern, Prof. Dr. Hubert Weiger, bereits im Dezember 2003 fest.
Der Umfang der Gebietsmeldung sei fachlich notwendig für einen tatsächlichen Schutz von europaweit bedrohten Arten und Lebensräumen. Für die Auswahl der Gebiete gelten nach Vorgabe der EU-Richtlinie fachliche Kriterien: FFH-Gebiete sollen ausgewiesen werden für in der Richtlinie aufgeführte Arten und Lebensräume, von denen in Bayern 58 Lebensräume und 69 Arten vorkommen. Dazu noch die Schutzgebiete für Vogelarten der Vogelschutz-Richtlinie – zusammen „Natura 2000“.
Nach detaillierten Erhebungen des BN sind 20 Prozent der Landesfläche nötig. „Diese Fläche wird im Landkreis Haßberge erfreulicherweise erreicht! Ökologische Willkür – wie von einigen Landwirten im Baunachgrund behauptet – spielt bei der Ausweisung der neuen FFH-Gebiete auf alle Fälle keine Rolle“, sagt der Diplombiologe Jürgen Thein von der BN-Kreisgruppe Haßberge.
Es handelt sich bei den Natura 2000-Gebieten meist um herausragende Natur- und Kulturlandschaften Bayerns. Eine naturverträgliche Nutzung dieser Gebiete sei nach wie vor möglich, in vielen Fällen sogar notwendig. Eine weitere Entwicklung werde damit nicht generell eingeschränkt.
 Der BN betont, dass Natura 2000 im Gegensatz zur weit verbreiteten Ansicht eine zentrale Zukunftschance für Bayerns Landwirte ist, da hier künftig Fördermittel der EU für eine naturverträgliche und tatsächlich nachhaltige Landnutzung konzentriert werden. Europäische Schutzgebiete sind vorrangige Kulisse für europäische Fördergelder für naturverträgliche Landwirtschaft. Vor dem Hintergrund der in Kürze anstehenden Osterweiterung und eines gleichbleibenden EU-Agrarhaushaltes wird hier eine Konzentration von Mitteln erfolgen müssen.
Notwendig sind zudem eigene bayerische finanzielle Möglichkeiten für höhere finanzielle Anreize in FFH-Gebieten. Beispielsweise zahlt das Bundesland Hessen Landwirten in Natura 2000-Gebieten 20 Prozent mehr Extensivierungsprämie, in Thüringen gibt es eine eigene FFH-Prämie. In Bayern dagegen werden diese Fördermöglichkeiten nach wie vor nicht eingesetzt, obwohl sie bei der EU angemeldet waren.
Wäre der Widerstand des Bayerischen Bauernverbandes (BBV) gegen diese Prämie nicht so groß, gäbe es vermutlich schon lange entsprechende Bestimmungen. Der BN appelliert daher an den BBV, sich für Natura 2000-Gebiete und für die Auszahlung höherer Förderprämien an naturverträglich wirtschaftende Landwirte in Natura-Gebieten einzusetzen.

 

Ein Erfolg für den Naturschutz
22.07.2002 BN: Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie brachte vieles voran

München. Die vor 10 Jahren in Kraft getretene Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union hat nach Ansicht des Bund Naturschutz Bayern den Umwelt- und Naturschutz in ganz Europa entscheidend vorangetrieben.
Damit seien der Naturschutz erstmals unter ein gemeinsames Dach gestellt und einheitliche Fachkriterien eingeführt worden, sagte BN-Experte Hubert Weiger.
In den nach der sogenannten FFH-Richtlinie ausgewiesenene Schutzgebieten gebe es einen klar definierten Vorrang für Naturschutzziele. Die Richtlinie sei am 22. Juli 1992 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten.
Mit den neuen Schutzgebieten nach der FFH-Richtlinie sowie der europäischen Vogelschutzrichtlinie sollen bedrohte Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume (Habitate) besser geschützt werden.

Aussagen von Politikern unserer Region zum Thema FFH:

FT 22.06.2001 Bürgermeister Hufnagel Pfarrweisach
bei Bürgerversammlung in Lichtenstein
“ Bei der geplanten Ausweisung der FFH-Flächen ist nur Dürrnhof betroffen. Widersprüche hätten noch keinen erfolg gebracht. Besser sähe es bei den Verhandlungen mit dem Naturpark Haßberge aus, sich aus der derzeitigen Umklammerung zu lösen. “

Pressemitteilungen des Bund Naturschutz Bayern vom 06.11. und 09.03.2000

Bund Naturschutz in Bayern e.V.
Pressemitteilung


Tauziehen um die "FFH-Prämie": Chance für Bayerns Landwirte muss umgesetzt werden!

06.11.2000
PM 33/FA
Artenschutz/Naturschutz/Landschaftsschutz

Tauziehen um die "FFH-Prämie": Chance für Bayerns Landwirte muss umgesetzt werden!

In Bayern stehen Fördergelder für landwirtschaftliche Leistungen in FFH-Gebieten zur Verfügung, die nach Informationen des Bundes Naturschutz in Bayern e.V. (BN) nicht ausgezahlt werden sollen. "Das ist ein Skandal", kritisierte Prof. Dr. Hubert Weiger, Landesbeauftragter des BN, heute erneut die bayerische Förderpolitik in europäischen Schutzgebieten. Zwar betrachtet es der BN als Erfolg auch seiner eigenen Bemühungen, dass den bayerischen Landwirten in europäischen Schutzgebieten künftig zusätzliche Fördergelder zur Verfügung stehen können, ist aber empört über das derzeitige Tauziehen um die tatsächliche Auszahlung dieser Gelder hinter den Kulissen: "Hier werden Möglichkeiten für Landwirte und Naturschutz noch einmal in Frage gestellt, obwohl sie vom Freistaat Bayern und der EU bereits genehmigt sind. Die tatsächliche Zahlung dieser Gelder wird ein Signal sein für die Glaubwürdigkeit und den echten Willen der Politik zur Sicherung des europäischen Naturerbes in Bayern."

Der BN appelliert daher an den Bayerischen Bauernverband und die zuständigen Behörden, sich dafür einzusetzen, dass die Landwirte, die für den Erhalt der europäischen Schutzgebiete besondere Leistungen erbringen, auch in Bayern spezielle Fördergelder bekommen. "Schließlich sollen Landwirte, die sich um den Erhalt unseres Naturerbes bemühen, von dem die gesamte Bevölkerung profitiert, für ihre Leistungen auch entlohnt werden", so Weiger. "Die Ablehnung dieser zusätzlichen Fördergelder für europäische Naturschutzaufgaben durch den Bayerischen Bauernverband und der harte Verteilungskampf um die Fördergelder in der Landwirtschaft dürfen nicht dazu führen, dass sie gerade diesen Landwirten verweigert werden."

NATURA 2000 und die EAGFL-Verordnung
Die EU unterstützt finanzielle Zahlungen der Mitgliedsländer für Maßnahmen in der Landwirtschaft. Darunter fallen auch spezielle Fördermaßnahmen in den Gebieten, die nach zwei europäischen Naturschutz-Richtlinien, Fauna-Flora-Habitat (FFH-) und Vogelschutz-Richtlinie, in allen europäischen Mitgliedsstaaten geschützt werden sollen. Diese Gebiete sollen ein europäisches Biotopverbundnetz bilden und der Sicherung gefährdeter und typischer Arten und Lebensräume in ganz Europa dienen. Dazu gehören sowohl natürliche Lebensräume wie Wälder, Flüsse, Hochmoore oder Gebirgsbiotope, als auch durch Nutzung entstandene Lebensräume, insbesondere eine Vielzahl an naturverträglich genutzten Grünlandflächen.

Die Ausweisung dieser Gebiete war gerade in Bayern in den letzten Monaten stark umstritten, ist aber nun mit Beschluss des bayerischen Ministerrates vom 18.07.2000 vorläufig abgeschlossen. Der BN hält diese Meldung für fachlich unzureichend, fordert aber einen sofortigen und umfassenden Schutz wenigstens dieser nun offiziell gemeldeten Gebiete. Dazu gehört insbesondere das Verschlechterungsverbot. Dabei spielt natürlich auch das Geld eine wichtige Rolle. Denn die Land- und Forstwirte, die in diesen europäischen Schutzgebieten wirtschaften, sollen bei nötigen Nutzungs-Einschränkungen und Einkommensverlusten zum Schutz der Gebiete entsprechende Ausgleichszahlungen erhalten.

Als Fördermaßnahmen für diese Gebiete sieht die EU in der Verordnung 1257/1999 vom 17.05.1999 "über die Förderung der Entwicklung des Ländlichen Raumes durch den EAGFL (europäischer Ausgleichs- und Garantiefonds)" Ausgleichzahlungen vor für Landwirte, "die sich in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen durch die Umsetzung von auf gemeinschaftlichen Umweltschutzvorschriften beruhenden Beschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung ergeben, wenn und soweit diese Zahlungen notwendig sind, um die sich aus diesen Vorschriften ergebenden spezifischen Probleme zu lösen." (Art. 16(1)) NATURA 2000-Gebiete werden künftig die sicherste Förderkulisse für EU-Zahlungen in der Landwirtschaft darstellen.

Das bayerische Programm "Leistung für Land und Leute"
Diese EU-Verordnung wurde in Bayern durch ein eigenes bayerisches Programm umgesetzt. In dieser Verordnung, die am 07.09.2000 von der EU genehmigt wurde, sind als Ausgleichszahlungen in europäischen Schutzgebieten zwei Möglichkeiten vorgesehen:

"Punkt 3.2.4. Ausgleichszahlungen in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen (FFH- und Vogelschutzgebiete; Art. 16):

Sicherung der ökologischen Strukturvielfalt (Erhalt/Ausweitung der Grünlandfläche + Erhalt ökologisch wertvoller Landschaftselemente und -strukturen + Beachtung des Managementplans + Teilnahme an einer Agrarumweltmaßnahme; 150 DM/ha für Grünland)
Bewirtschaftungsbeschränkungen (je nach Einschränkung 240-900 DM/ha)"
(siehe auch:
www.stmelf.bayern.de)

Während die zweite Zahlung eine Prämie ist, die Landwirte in allen Gebieten, d. h. also unabhängig von FFH- bzw. Vogelschutzgebieten, bekommen können (Vertragsnaturschutz-Programm etc.), ist die erste Zahlung eine rein auf FFH- bzw. Vogelschutzgebiete beschränkte Prämie, die zusätzlich zu den Möglichkeiten anderer Programme (Vertragsnaturschutz etc.) gezahlt werden kann, wenn alle genannten Bedingungen erfüllt werden.

Der Freistaat Bayern muss nur 50 % der nötigen Gelder selbst aufwenden, der Rest kommt von der EU als Zuschuss über die EAGFL-Verordnung.

Tauziehen um die "FFH-Prämie" in NATURA 2000-Gebieten in Bayern
Der BN hatte bereits von Anfang an eine finanzielle Entgeltung für Naturschutz-Leistungen der Land- und Forstwirtschaft in den europäischen Schutzgebieten gefordert und sich damit für Naturschutz und die Sicherung naturverträglich wirtschaftender Landwirte eingesetzt - im Gegensatz zum Bayerischen Bauernverband, der eigentlichen Berufsvertretung der Landwirte. Auch die bayerische Staatsregierung hat in der Öffentlichkeit die "FFH-Prämie" immer abgestritten, obwohl bereits im ersten Entwurf der bayerischen Programmplanung eine "FFH-Prämie" mit einem eigenen Haushaltsansatz eingeplant war (50 Mio. DM für 2000-2006, Entwurf 26.11.99).

In dem nun von der EU genehmigten Programm "Leistung für Land und Leute" wurde die ursprüngliche Fassung geändert und die Möglichkeiten stark eingeschränkt. Da diese Zahlungen jedoch von der völligen Streichung bedroht waren, betrachtet es der BN zumindest als Teil-Erfolg, dass wenigstens die Zahlung von 150 DM/ha unter bestimmten Voraussetzungen speziell für Landwirte in den europäischen Schutzgebieten gezahlt werden könnte. Auch in einer Pressemeldung des Bayerischen Landwirtschaftsministeriums wurde über die Genehmigung von "Ausgleichszahlungen in NATURA 2000-Gebieten" berichtet.

Eine völlige Streichung der "FFH-Prämie" wäre auch nicht im Sinne der europäischen Naturschutz- und Agrarpolitik, wie die Generaldirektion Landwirtschaft der Europäischen Kommission in einem Schreiben an den BN vom 25.09.2000 selbst bestätigt hat: dass nämlich "... von Seiten der Kommission eine Streichung der "FFH-Prämie" nicht gewünscht wurde. In dem von der Kommission am 07.09.2000 genehmigten Programm ist daher u. a. eine Maßnahme gemäß Artikel 16 der Verordnung Nr. 1257/1999 enthalten."

Umso unverständlicher ist es, dass nun nach Informationen des BN die tatsächliche Auszahlung dieser speziellen FFH-Fördergelder nicht angewendet werden soll. Ohne diese zusätzliche Prämie von 150 DM/ha besteht keinerlei Unterschied mehr in den Fördermöglichkeiten zwischen NATURA 2000-Gebieten und anderen Gebieten. Dies wäre sowohl für die Akzeptanz der Gebiete bei den Nutzern als auch für die Sicherung und Entwicklung der Gebiete ein großer Hemmschuh.

Offensichtlich gibt es nach wie vor einen starken Einfluss anderer Interessen, denen gerade die naturverträglich wirtschaftenden Landwirte in europäischen Schutzgebieten nicht wichtig sind. Hinter den Kulissen tobt ein heftiger Verteilungskampf um die Gelder in der Landwirtschaft. Insbesondere aufstockungswillige Betriebe im Bereich der Schweinemast und Wachstumsbetriebe sollen im Rahmen des Investitionsförderprogrammes verbilligte Kredite erhalten.

Doch anstatt weiter auf eine nicht zukunftsfähige und nicht naturverträgliche Wachstums-Landwirtschaft zu setzen, die die landwirtschaftlichen Betriebe unter immer stärkeren wirtschaftlichen Druck und an der Rand der zumutbaren Arbeitsbelastung bringt, wären der BBV und andere Interessensvertreter nach Meinung des BN besser beraten, endlich ihre Ablehnung gegenüber (europäischen) Naturschutzaufgaben aufzugeben. Sie sollten stattdessen an deren Umsetzung aktiv mit arbeiten und sich für eine Agrarpolitik einsetzen, die bäuerliche Interessen wahrt.

Auch in anderen Bundesländern bekommen Landwirte in den europäischen Schutzgebieten besondere Zahlungen. So zahlt beispielsweise Hessen eine im Vergleich zu den normalen Fördersätzen für Naturschutzmaßnahmen um 20 % höhere Prämie. In Nordrhein-Westfalen enthält das dortige Programm "Ländlicher Raum" ebenfalls Ausgleichszahlungen, gestaffelt nach dem Umfang der Schutzauflagen und der Nutzungseinschränkungen (als neue Zahlungen für Grünland: 120 DM/ha in Landschaftsschutzgebieten und 90 DM/ha in bislang nicht geschützten Gebieten, die jetzt FFH-Gebiete geworden sind).

Zusammengefasste Forderungen des BN:
* Umsetzung der speziellen Fördermöglichkeiten in den europäischen Schutzgebieten, d. h. Ausschöpfen aller Möglichkeiten des bayerischen Programms "Leistung für Land und Leute"
* Informationskampagne und Werbung für diese Fördermöglichkeiten von Seiten der Bauernvertretung und der zuständigen Behörden
* Einbeziehung spezieller Fördermöglichkeiten für Wald in den europäischen Schutzgebieten
* Umgehende Erarbeitung der Managementpläne für die einzelnen FFH- bzw. Vogelschutzgebiete, um Planungssicherheit für landwirtschaftliche Betriebe zu schaffen.

gez.
Prof. Dr. Hubert Weiger
Landesbeauftragter
Christine Margraf
Leiterin der Fachabteilung München

Bund Naturschutz in Bayern e.V.
Pressemitteilung


Bund Naturschutz sieht in NATURA 2000 Chance für Erhalt der bäuerlichen Landwirtschaft und fordert FFH-Prämie

09.03.2000
PM 17/FA
Artenschutz/Naturschutz/Landschaftsschutz

Bund Naturschutz sieht in NATURA 2000 Chance für Erhalt der bäuerlichen Landwirtschaft und fordert FFH-Prämie

Zu den Gebietsvorschlägen des Freistaates Bayern für das europäische Biotopverbund-Netz NATURA 2000 hat der Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN) heute kritisiert, dass diese Liste nur etwa die Hälfte dessen enthält, was fachlich nötig wäre. Insbesondere das weitgehende Ausklammern landwirtschaftlicher Flächen ist für den BN völlig unverständlich, da die NATURA 2000-Gebiete die sicherste Gebietskulisse für künftige EU-Förderungen in der Landwirtschaft darstellen werden. Angesichts künftiger Umverteilungen der EU-Gelder durch die Osterweiterung und Mittelknappheit werden EU-Gelder künftig verstärkt gerade in europäische Schutzgebiete gehen. Die EU ermöglicht speziell in diesen Gebieten auch neue Ausgleichszahlungen, die als sogenannte "FFH-Prämie" für das Verschlechterungsverbot gezahlt werden können. Der Freistaat Bayern will diese Möglichkeit jedoch entgegen ursprünglichen Planungen nicht ausnutzen und vergibt damit eine zentrale Chance für den Erhalt der bäuerlichen Landwirtschaft in Bayern.
Der BN fordert nun von der Bayerischen Staatsregierung eine umfassende Aufnahme auch fachlich geeigneter landwirtschaftlicher Flächen in das Netz NATURA 2000 und die volle Ausnutzung der Fördermöglichkeiten der EU. An Bayerns Landwirte appelliert der BN, sich gemeinsam mit dem BN für Nachmeldungen und diese FFH-Prämie einzusetzen!

1. Das Verschlechterungsverbot und die FFH-Prämie
Aus den sogenannten FFH-Gebieten und den Vogelschutz-Gebieten soll nach dem Willen der EU unter dem Motto "NATURA 2000" ein europaweites Biotopnetz entstehen, mit dem die Vielfalt der Pflanzen, Tiere und Lebensräume geschützt werden soll. Grundlage sind die Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie von 1992 und die Vogelschutz-Richtlinie von 1979. In diesen Gebieten gilt nur ein sogenanntes Verschlechterungsverbot, jede bestehende Nutzung genießt jedoch Bestandsschutz. Also können die Landwirte ihre bisherige Nutzung fortsetzen, auch wenn ihre Flächen als FFH-Gebiet ausgewiesen sind. Dies bedeutet nichts anderes als den Erhalt unserer bayerischen Heimat und Lebensgrundlage sowie der bäuerlichen Landwirtschaft, wie es von den Politikern und Funktionären jeder Richtung ständig beschworen wird und im Bayerischen Naturschutzgesetz verankert ist.
2. Die EU-Verordnung 1257/1999 vom 17.05.1999 über die Förderung der Entwicklung des Ländlichen Raumes durch den EAGFL (europäischer Ausgleichs- und Garantiefonds)
Da die EU für die europäischen FFH- und Vogelschutz-Gebiete eine besondere - europäische - Verantwortung hat, stellt sie für diese Gebiete auch besondere Fördergelder zur Verfügung. Dies ist geregelt in Artikel 16 der neuen EAGFL-Verordnung für den Zeitraum von 2000 - 2006, wonach in diesen Gebieten zum Ausgleich der sich aus dem Verschlechterungsverbot ergebenden Bewirtschaftungsbeschränkungen besondere Ausgleichs-Zahlungen erfolgen können.
Die EU-Verordnung setzt eine Obergrenze von 400 DM / ha für die Zahlungen nach Art. 16 (europäische Schutzgebiete) fest. Wie viel in den einzelnen Ländern den Landwirten gezahlt wird, liegt allein in der Entscheidung des jeweiligen Bundeslandes (siehe Anlage 1).
Die Mitgliedsstaaten müssen zur Umsetzung dieser Verordnung Programm-Planungen erstellen. Diese wurden bis Ende 1999 erarbeitet und Brüssel vorgelegt. Auch in Bayern wurde eine derartige Programm-Planung vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erstellt und liegt derzeit in Brüssel zur Überprüfung.
3. Die Bayerische Umsetzung dieser EU-Verordnung durch den "Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in Bayern" - Entwurf einer FFH-Prämie
In dem Entwurf, den der Freistaat Bayern Ende 1999 Brüssel zur Prüfung vorgelegt hat, sind unter Punkt 9.3.3.2. (S. 136 ff.) besondere Ausgleichszahlungen in NATURA 2000-Gebieten vorgesehen.
Diese sogenannte FFH-Prämie ist eine Zahlung, die bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (siehe Anlage 2) ohne weitere nötige Leistungen allein für die Betroffenheit vom Verschlechterungsverbot gezahlt wird. Dies ist z.B. der Verzicht auf weitere Intensivierungen im Rahmen der guten fachlichen Praxis.
Die Ausgleichszahlungen sollen auf landwirtschaftlich nutzbaren Flächen 100,00 DM/ha und Jahr und auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen 50,00 DM/ha und Jahr betragen. Andere Ausgleichszahlungen können bei weiter gehenden Maßnahmen mit dieser Zahlung kombiniert werden.
Damit schöpft Bayern den möglichen Rahmen der EU-Verordnung nicht aus - wohl um den Anreiz für die staatlicherseits ungeliebten FFH-Gebiete nicht zu groß werden zu lassen.
Zudem wurde der Mittelansatz für die FFH-Prämie sukzessive gekürzt: die Staatsregierung hat in den Entwürfen des Bayerischen Landwirtschaftsministeriums die Ansätze für die FFH-Prämie von September bis November 1999 halbiert (von 110 auf 50 Mio. DM). Auch hat der BN den Mittelansatz für Naturschutzmaßnahmen insgesamt als zu gering kritisiert. Angesichts der gestiegenen Anforderungen, auch gerade zur Umsetzung des bayerischen Biotopverbundes, ist eine deutliche Mittel-Erhöhung nötig.
Der BN engagiert sich seit Jahrzehnten für eine Erhöhung dieser Gelder (FFH-Prämie, Vertragsnaturschutzprogramme, Landschaftspflegeprogramm, KULAP etc.). Nun sollten die Landwirte selbst aufstehen und sagen, dass sie es sich nicht gefallen lassen, wenn die Gelder, die sie für die Verbindung von Landwirtschaft mit Naturschutz bekommen können, nicht ausreichen.
4. Droht die Streichung dieser FFH-Prämie ?
Der Bayerische Staatsminister für Landesentwicklung und Umweltfragen, Dr. Werner Schnappauf, vertritt die Meinung, dass es keine pauschale FFH-Prämie geben soll, sondern dass es Geldleistungen auch in FFH- und Vogelschutz-Gebieten nur bei konkreter wirtschaftlicher Einbuße oder aktiven Leistungen des Eigentümers und nur wie bisher
über die bestehenden Programme und Möglichkeiten geben soll. Dies ist auch so in den Unterlagen enthalten, die von Minister Schnappauf am 18.02.2000 an alle Städte, Märkte, Gemeinden, Verbände und Institutionen zur Eröffnung des Dialogverfahrens versandt wurden (siehe Anlage 3).
Der vom Bayerischen Landwirtschaftsministerium bereits nach Brüssel weitergeleitete Entwurf der Bayerischen Programmplanung soll nun nach Informationen des BN aus nicht nachvollziehbaren Gründen überarbeitet und der Punkt "FFH-Prämie" von Bayerischen Umweltministerium wieder gestrichen werden. Das Geld hierfür, d.h. die 50 Mio. DM für den Gesamt-Zeitraum 2000 - 2006 bleiben erhalten und werden speziell für aktive Maßnahmen nach den vorhandenen Programmen in den FFH- und Vogelschutzgebieten eingestellt. D.h. dieser überarbeitete Entwurf sieht dann in diesen Gebieten keine anderen Fördergelder mehr vor als außerhalb, aber es soll diesen Gebieten immerhin ein zusätzlicher Fördertopf für bestehende Programme zur Verfügung stehen.
Der BN setzt sich massiv für eine eigene hohe FFH-Prämie ein und fordert nun Bayerns Landwirte auf, sich zusammen gegen diese Streichung des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen einzusetzen, die auch wieder nur erfolgt, um FFH-Gebiete bei Landwirten unattraktiv zu machen!
Denn es sind gerade viele der für NATURA 2000 fachlich geeigneten Gebiete solche Gebiete, in denen eine naturverträgliche Bewirtschaftung bereits seit Jahren mit erheblichen Fördermitteln gefördert wird und die Landwirtschaft angewiesen ist auf Ausgleichszahlungen. Da die EU angesichts der Osterweiterung und damit verbundenen Mittel-Umverteilungen ihre Ausgleichszahlungen künftig verstärkt in europäischen Schutzgebieten zahlen wird, wird es für diese Gebiete ein erheblicher Nachteil werden, wenn sie nicht gemeldet werden.
5. Verlust weiterer EU-Fördergelder durch unzureichende FFH-Gebietsmeldung in Bayern
Mit einer unzureichenden Gebietsmeldung für NATURA 2000 riskiert der Freistaat Bayern zudem den Verlust weiterer EU-Fördergelder für Naturschutz und Regionalentwicklung:
* "LIFE Natur" sind Naturschutz-Projekte, die von der EU kofinanziert werden. Diese Mittel werden schon seit 1997 nur noch für Projekte in gemeldeten FFH- bzw. Vogelschutzgebieten zur Verfügung gestellt. Allein 1999 gingen 3,5 Mio. DM weniger EU-LIFE-Mittel nach Deutschland, weil Deutschland nicht genügend NATURA 2000-Gebiete gemeldet hat. Damit entgingen auch dem bayerischen Naturschutz und der bayerischen Landwirtschaft bereits Millionen-Gelder.
* Der EU-Strukturfonds fördert in den westdeutschen Bundesländern v.a. strukturbedingte Umstellungsprozesse in Industrie und Dienstleistung, ländliche Gebiete mit rückläufiger Entwicklung und städtische Problemgebiete. Die EU hat sich mit der Bundesregierung geeinigt, dass die Entscheidung über die konkrete Auszahlung von Geldern des Strukturfonds zwar erst ab Mitte 2000 an die korrekte FFH-Meldung gekoppelt wird. Dafür musste Deutschland zusagen, bei künftigen Infrastrukturprojekten Konflikte in sensiblen Naturschutzräumen zu vermeiden. D.h. dass es in Gebieten, die die Kriterien der FFH- bzw. Vogelschutz-Richtlinie erfüllen, aber nicht gemeldet sind, kein Geld aus dem Strukturfonds gibt. Deutschland erwartet aus dem Strukturfonds innerhalb der nächsten sechs Jahre Mittel in Höhe von 30 Mrd. Euro. Dabei wird die EU die FFH-Meldungen länderspezifisch bewerten, d.h., dass die Strukturfondsmittel nur den Bundesländern gesperrt werden, die nicht korrekt melden. D.h. dass Bayern generell Gefahr läuft, diese EU-Mittel zu verlieren.
EU-Umweltkommissarin Margot Wallström: "Wir wollen schließlich nicht, dass die Fördermittel aus der EU-Regionalpolitik ausgerechnet ein wertvolles Biotop zerstören." (Die ZEIT, 28.10.99). "Die Kommission hat die Mitgliedstaaten gewarnt, daß wir einen Zusammenhang sehen zwischen der Umsetzung der Naturschutz-Richtlinie und den Strukturfonds und daß wir bereits sind, daraus finanzielle Konsequenzen zu ziehen. Dabei bleiben wir. ... Wenn einzelne Bundesländer die Naturschutzrichtlinie voll umsetzen und genügend Gebiete ausweisen, sollten wir das honorieren." (Interview im focus vom 25.10.99).
Der Bund Naturschutz fordert nun von allen, die sich für den Erhalt unserer bayerischen Heimat und Lebensgrundlage sowie der bäuerlichen Landwirtschaft verantwortlich fühlen, und insbesondere von der Bayerischen Staatsregierung eine umfassende Meldung auch fachlich geeigneter landwirtschaftlicher Flächen in das Netz NATURA 2000 und die volle Ausnutzung der Fördermöglichkeiten der EU für den Erhalt der Landwirtschaft in diesen Gebieten.
Hubert Weinzierl
Landesvorsitzender
Prof. Dr. Hubert Weiger
Landesbeauftragter

Anlage 1:
Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 des Rates vom 17. Mai 1999
über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes durch den Europäischen Ausgleichs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL)

Art. 13 b:
Ausgleich für Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen

Art. 16 (1):
"Landwirte können durch Zahlungen zum Ausgleich von Kosten und Einkommensverlusten unterstützt werden, die sich in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen durch die Umsetzung von auf gemeinschaftlichen Umweltschutzvorschriften beruhenden Beschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung ergeben, wenn und soweit diese Zahlungen notwendig sind, um die sich aus diesen Vorschriften ergebenden spezifischen Probleme zu lösen."

Gemeinschaftliche Umweltschutzvorschriften = FFH- und Vogelschutz-Richtlinie
Einschränkungen = v.a. Verschlechterungsverbot


Art. 16 (3):
"Der für eine Gemeinschaftsbeihilfe in Betracht kommende Höchstbetrag wird im Anhang festgesetzt."


Anhang:
"Artikel 16: Höchstbetrag der Zahlung 200 Euro pro ha"

Anlage 2:
Die Bayerische Umsetzung dieser EU-Verordnung durch den "Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in Bayern" (Stand Dezember 1999)

Auszüge aus der Fassung, die der Europäischen Kommission im Dezember 1999 zur Prüfung vorgelegt wurde:

Punkt 9.3.3.2 Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen gemäß Art. 16 und Gebiete mit spezifischen Nachteilen gemäß Art. 20 (S. 136 ff)

9.3.3.2.3. Beschreibung der Maßnahmen:

"a) NATURA 2000-Gebiete:

Als Begünstigte kommen Grundstückseigentümer/Nutzungsberechtigte in Betracht, die vom Verschlechterungsverbot bisher und zukünftig in besonderer Weise betroffen werden. Das sind Eigentümer / Nutzungsberechtigte von land- und forstwirtschaftlichen Flächen, auf denen

- land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftungsweisen im Rahmen der guten fachlichen Praxis intensiviert werden können, diese Maßnahmen im Hinblick auf die fachlichen Zielsetzungen in dem NATURA 2000-Gebiet unterbleiben sollen,

- die bisherige intensive land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftungsweise, die langfristig eine Verschlechterung des Gebietszustandes erwarten läßt, in eine extensive Nutzung zurückgeführt werden soll.

Soweit eine uneingeschränkte Bewirtschaftung unter Nutzung des technischen und wissenschaftlichen Fortschritts weiterhin möglich ist und diese Flächen insofern von dem Verschlechterungsverbot allenfalls in geringem Umfang betroffen sein werden, scheidet eine Ausgleichszahlung aus. Nicht für eine Ausgleichszahlung kommen ferner ökologisch wertvolle Flächen in Betracht, die bisher nicht land- und forstwirtschaftlich genutzt werden."

= FFH-Prämie

" b) Gebiete mit spezifischen Nachteilen gemäß Art. 20 EAGFL-Verordnung:

Als Begünstigte kommen die Eigentümer und Nutzungsberechtigten in Betracht, die die land- undforstwirtschaftliche Nutzung in Gebieten mit spezifischen Nachteilen aus Naturschutzgründen durchführen."

= Ausgleichszulage in Schutzgebieten nach Abschnitt III und III a Bayerisches Naturschutzgesetz

In NATURA 2000-Gebieten:

"Die Ausgleichszahlungen sollen

- auf landwirtschaftlich nutzbaren Flächen 100,00 DM/ha und Jahr
- auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen 50,00 DM/ha und Jahr betragen."

"Folgende Zahlungen können bei Vorliegen der Voraussetzungen kombiniert werden:

- Ausgleichszahlung nach Art 13b in Verbindung mit Art 16 VO (EG) 1257/1999
- Ausgleichszulage nach Art. 13a der VO (EG) 1257/99,
- ... Agrarumweltmaßnahmen gem. Art. 22 - 24 VO (EG) 1257/99 - soweit es sich um zusätzliche Auflagen handelt, [ = VNP, Erschwernisausgleich, KULAP]
- sowie auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen Beihilfen für die Forstwirtschaft nach Art. 29 - 32 VO (EG) 1257/99"


Der Kofinanzierungsanteil der EU beträgt 50 %.

"Dementsprechend werden im Haushalt des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen TG 72 entsprechende Landesmittel bereitgestellt."


Finanzplan der bayerischen Programm-Planung (Stand 26.11.99):
Beträge jeweils Gesamtbetrag öffentliche Aufwendungen für Gesamtzeitraum von 2000 - 2006 (in Euro !!):

KULAP A: 1440,88 Mio. Euro (davon EU-Beteiligung: 720,44 Mio. Euro)
VNP: 122,18 Mio. Euro (davon EU-Beteiligung: 61,09 Mio. Euro)
Ausgleichszulage (Art 13a): 755,18 Mio. Euro (davon EU-Beteiligung: 377,59 Mio. Euro)
FFH-Prämie: 25,60 Mio. Euro (davon EU-Beteiligung: 12,80 Mio. Euro)
VNP Wald: 8,20 Mio. Euro (Davon EU-Beteiligung: 4,10 Mio. Euro)
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege:
130,90 Mio. Euro (davon 65,45 Mio. Euro)

Anlage 3:
Auszüge aus der geplanten Vollzugsbekanntmachung zur Umsetzung der FFH- und der Vogelschutz-Richtlinie - Eckpunkte

Beilage zum Schreiben von Staatsminister Dr. Werner Schnappauf an alle Städte, Märkte und Gemeinden, untere und höhere Naturschutzbehörden, Verbände und Institutionen vom 18.02.2000 zur Einleitung des Dialogverfahrens zur Öffentlichkeitsbeteiligung

"6. Finanzieller Ausgleich, Entgelt bei vertraglichen Vereinbarungen:

Die Entschädigungs- und Ausgleichszahlungen für wirtschaftliche Nachteile Betroffener als Folge der Meldung von FFH- und Vogelschutzgebieten oder von späteren Schutzmaßnahmen werden ausführlich dargestellt:

* Keine pauschale "FFH-Prämie"
* Geldleistungen bei konkreter wirtschaftlicher Einbuße oder aktiver Leistung des Grundeigentümers
* Entschädigungen nach Art. 36 BayNatSchG
* Ausgleichszahlungen nach Art. 36 a Abs. 2 BayNatSchG
* Leistungen aus dem Vertragsnaturschutzprogramm einschließlich Erschwernisausgleich auf Feuchtflächen
* Leistungen aus dem Bayerischen Landschaftspflegeprogramm und ggf. Naturparkprogramm
* Leistungen des Bayerischen Naturschutzfonds
* Leistungen aus dem europäischen Förderprogramm "LIFE Natur" ."