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FFH - eine Chance fĂŒr die Landwirtschaft

Berichte ĂŒber FFH im Bereich Ebern

BUND
Naturschutz Ebern

FT 07.08.2004 Durch FFH-Gebiete entstehen keine Nachteile
Eine Diskussionsrunde in Teuschnitz mit Staatsminister Dr. Schnappauf sorgt fĂŒr Erleichterung
Teuschnitz. „Keiner der Landwirte, dessen GrundstĂŒcke in ausgewiesenen Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (FFH) liegen, muss Nachteile befĂŒrchten. Sie können ihre GrundstĂŒcke uneingeschrĂ€nkt wie bisher nutzen, sogar mit dem Vorteil, dass Sie auch weiterhin Fördermittel erhalten können“, so Staatsminister Dr. Werner Schnappauf. Auf Einladung von BĂŒrgermeisterin Gabriele Weber kam Bayerns Staatsminister fĂŒr Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zu einer Diskussionsrunde mit StadtrĂ€ten und Landwirten ins Rathaus. Sowohl der Stadtrat von Teuschnitz als auch die betroffenen 15 Landwirte aus Wickendorf und Teuschnitz wandten sich im so genannten Dialogverfahren kĂŒrzlich in einer Resolution gegen die weitere Ausweisung von FFH-Gebieten, weil sie erhebliche Nachteile und Werteverluste fĂŒr ihre GrundstĂŒcke befĂŒrchteten.
Noch immer nicht zufrieden
Auf Teuschnitzer Flur waren außer den bisher freiwillig gemeldeten 150 Hektar nochmals 220 Hektar in der Nachmeldung als FFH-FlĂ€chen ausgewiesen. Diese fĂŒr die Nachmeldung vorgesehenen 220 Hektar wurden auf Intervention der Stadt, der Landwirte und MdL Christian Meißner auf 170 Hektar reduziert. Damit seien aber die Landwirte und die Stadt immer noch nicht zufrieden, erörterte die BĂŒrgermeisterin, die von den OrtsobmĂ€nnern Eduard Daum (Teuschnitz) und Lothar Nickol (Wickendorf) sowie von Stadtrat Franz Tautz in ihren Worten bekrĂ€ftigt wurde. „Letztlich können wir nicht von Borstgrasrasen und BergmĂ€hwiesen leben, sondern wir mĂŒssen auch FlĂ€chen fĂŒr Industrieansiedlungen bereitstellen können“, betonten sie.
An der GesprĂ€chsrunde nahmen auch Lebrecht Eicke von der Regierung Oberfranken sowie ein Vertreter der Firma Carl-August Heinz aus Kleintettau teil. Die Firma Heinz hatte kĂŒrzlich ein Areal der ehemaligen Siemens-Betriebe erworben, um an gleicher Stelle mittelfristig eine ProduktionsstĂ€tte zu errichten. Dazu werde auch noch mehr Platz benötigt. „Wenn die angrenzenden FlĂ€chen FFH-Gebiet sind, werden wir keine Chance zur Ausweitung haben oder dies nur unter Auflagen und enormer BĂŒrokratisierungshĂŒrden tun können“, so die BefĂŒrchtungen von Firmensprecher Alfred Krischke.
Staatsminister Schnappauf wie auch Lebrecht Eicke nahmen viel Dampf aus dem GesprĂ€ch, der sich bei StadtrĂ€ten und Landwirten angestaut hatte. Wie sich im Fazit herausstellte, war es wohl die Unsicherheit ĂŒber die Rechtslage, die zu viel Verdruss und Aufregung im Vorfeld sorgte. Schnappauf ging zurĂŒck bis 1984. Damals fasste der Bayerische Landtag einstimmig den Beschluss zur Schaffung eines Biotopverbundes Bayern unter dem Namen Bayern Netz Natur. Alle waren sich einig, die Natur zu erhalten und dies auch im Frankenwald, denn „nur wo es schön ist, gehen Menschen hin“.
Biotopprogramm umgesetzt
Als Landrat habe er in den 90er Jahren das Biotopprogramm umgesetzt und im Einvernehmen mit den EigentĂŒmern auch in den Teuschnitz Auen ein großes Gebiet auf freiwilliger Basis ausweisen können, wofĂŒr sein Dank den GrundstĂŒckseigentĂŒmern galt. Seit 1990 seien 0,5 Millionen Euro im Zuge von Umsetzungsmaßnahmen dieses Programms nach Teuschnitz geflossen. 1992 seien dann die FFH-Richtlinien der EU erlassen worden. Europa wolle das gleiche wie Bayern, nĂ€mlich den Lebensraum und die ökologische Vielfalt erhalten und miteinander vernetzen, die Schaffung eines Biotopverbundes als Naturschutzstrategie auf lokaler und internationaler Ebene.
Diese europaweiten Richtlinien gelten nicht nur fĂŒr Bayern, sondern selbstverstĂ€ndlich auch fĂŒr alle BundeslĂ€nder. Warum nun in Teuschnitz so eine relativ große FlĂ€che ausgewiesen werde, liege an dem Verdienst der Landwirte, die seit Jahrzehnten unter naturschutzfachlichen Kriterien ihre Wiesen und Äcker verantwortlich gepflegt haben, so dass die QualitĂ€t erhalten blieb. Daher können die in FFH-Gebieten ausgewiesenen FlĂ€chen uneingeschrĂ€nkt so weiter bewirtschaftet werden wie bisher, versicherte der Minister.
Wenn diese vorgeschlagenen Gebiete nicht ausgewiesen werden, erwarte er eher Komplikationen, als wenn diese FFH-Gebiete existieren. Innerhalb dieser FlĂ€chen könne flexibel vorgegangen werden. Über Verwendungszwecke, wie etwa der Genehmigung eines Baugebietes, werde die Kommune und das Landratsamt empfinden. Daher, so der Minister, stehe aus seiner Sicht auch bei einem angrenzenden FFH-Gebiet einer Ausweitung des Areals am ehemaligen Siemens-GebĂ€ude als zukĂŒnftigem IndustriegelĂ€nde nichts im Wege.
Bei so viel positiven Mitteilungen hatten die Landwirte keine Bedenken mehr anzumelden. BĂŒrgermeisterin Gabriele Weber zeigte sich sehr erfreut ĂŒber den Ausgang des GesprĂ€ches und dankte allen Diskussionsteilnehmern fĂŒr die sachlichen AusfĂŒhrungen. eh

FT Forchheim 24.03.2004
Langsam wird es in Sachen FFH ernst  
Ende April wird die Gebietskulisse beschlossen – Bislang schon 6500 EinwĂ€nde
Forchheim-Land. Die VorschlĂ€ge zur Ausweitung der FFH- und VogelschutzgebietsflĂ€chen im Landkreis Forchheim waren Gegenstand eines ArbeitsgesprĂ€ches, das MdL Eduard Nöth mit Staatsminister Dr. Werner Schnappauf und Abteilungsleiter Richard Eisenried vom Umweltministerium in MĂŒnchen fĂŒhrte.
Wie der Forchheimer CSU-Abgeordnete mitteilt, wird das bayerische Kabinett am 30. April die Nachmeldekulisse fĂŒr die FFH-Gebiete beschließen und tags darauf den bayerischen Landtag informieren.
Dialog bis 13. Juni
Vom 3. Mai bis zum 13. Juni wird dann das Dialogverfahren durchgefĂŒhrt, bei dem alle Landkreise, die Gemeinden und betroffenen BĂŒrger anhand gemeinde- und grundstĂŒcksscharfer Karten und vorliegender Gebietsbeschreibungen Stellung beziehen können. FormblĂ€tter hierzu sind bei den Gemeinden bzw. ĂŒber Internet zu erhalten.
Forum in Bayreuth
Nöth weist schon heute auf einen wichtigen Termin hin. Am Montag, 26. April, 14 Uhr, wird das Ministerium bei der Regierung von Oberfranken in Bayreuth ein FFH-Forum veranstalten, bei dem die LandrĂ€te und OberbĂŒrgermeister, die Vertreter des Bund Naturschutz und des Bayerischen Bauernverbandes sowie der Bayerische Gemeindetag ĂŒber die Ergebnisse des gelaufenen Konsultationsverfahrens und ĂŒber den weiteren Verlauf bis zur Nachmeldung der von der EU geforderten FFH-FlĂ€chen informieren. Wie Ministerialdirigent Eisenried dem Forchheimer Abgeordneten mitteilte, sind bis dato bereits rund 6500 EinwĂ€nde ĂŒber Briefe und Faxe bzw. ĂŒber das Internet eingegangen. Aufgrund dieser VortrĂ€ge wurden bereits 87 Prozent aller FFH-Gebiete und 97 Prozent aller Vogelschutzgebiete verĂ€ndert.
Nöth weist darauf hin, dass alle im Dialogverfahren vorgebrachten Stellungnahmen von den Unteren Naturschutzbehörden bei den LandratsĂ€mtern ĂŒber die Bezirksregierungen (FFH-Teams) an das Landesamt fĂŒr Umweltschutz in Augsburg gehen.
Schluss am 30. Juli
Am 30. Juli werden im Ministerrat die NachmeldeflĂ€chen von Bayern endgĂŒltig beschlossen
und an das federfĂŒhrende Bundesamt fĂŒr Naturschutz gemeldet. Der Abgeordnete betont zu Beginn der entscheidenden Phase, dass der Freistaat und alle deutschen BundeslĂ€nder bei Androhung von drastischen Zwangsgeldern nach der FFH-Richtlinie gezwungen sind, weitere FlĂ€chen noch in diesem Jahr nachzumelden.
Nur Naturschutz zÀhlt
Dabei kann jedoch nicht nach dem Prinzip der Beliebigkeit und politischer Einflussnahme vorgegangen werden. Allein naturschutzfachliche GrĂŒnde bei der Ausweisung der klar beschriebenen Lebensraumtypen fĂŒr Tier- und Pflanzenarten, so Nöth, sind ausschlaggebend.
eB

FT 05.03.2004
Bund Naturschutz sieht Chance in Natura-Gebieten  
KREIS HASSBERGE. Der Bund Naturschutz (BN) hĂ€lt die heftig umstrittene Ausweisung weiterer FFH- und Vogelschutzgebiete im Landkreis fĂŒr dringend nötig fĂŒr den Erhalt der Natur. Der BN rĂ€t den Landwirten, statt FlĂ€chenreduzierungen höhere finanzielle Anreize fĂŒr die naturvertrĂ€gliche Landnutzung in diesen Gebieten zu fordern.
Ende September 2003 hat der Freistaat Bayern einen Entwurf fĂŒr die Nachmeldung bayerischer FFH- und Vogelschutzgebiete nach BrĂŒssel vorgelegt. „Angesichts des bedrohlichen europaweiten Verlustes vieler LebensrĂ€ume und Arten sowie der daraus folgenden Probleme ist ein lĂ€nderĂŒbergreifendes Schutzgebietsnetz dringend notwendig und eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft“, stellte der Vorsitzende des Bundes Naturschutz in Bayern, Prof. Dr. Hubert Weiger, bereits im Dezember 2003 fest.
Der Umfang der Gebietsmeldung sei fachlich notwendig fĂŒr einen tatsĂ€chlichen Schutz von europaweit bedrohten Arten und LebensrĂ€umen. FĂŒr die Auswahl der Gebiete gelten nach Vorgabe der EU-Richtlinie fachliche Kriterien: FFH-Gebiete sollen ausgewiesen werden fĂŒr in der Richtlinie aufgefĂŒhrte Arten und LebensrĂ€ume, von denen in Bayern 58 LebensrĂ€ume und 69 Arten vorkommen. Dazu noch die Schutzgebiete fĂŒr Vogelarten der Vogelschutz-Richtlinie – zusammen „Natura 2000“.
Nach detaillierten Erhebungen des BN sind 20 Prozent der LandesflĂ€che nötig. „Diese FlĂ€che wird im Landkreis Haßberge erfreulicherweise erreicht! Ökologische WillkĂŒr – wie von einigen Landwirten im Baunachgrund behauptet – spielt bei der Ausweisung der neuen FFH-Gebiete auf alle FĂ€lle keine Rolle“, sagt der Diplombiologe JĂŒrgen Thein von der BN-Kreisgruppe Haßberge.
Es handelt sich bei den Natura 2000-Gebieten meist um herausragende Natur- und Kulturlandschaften Bayerns. Eine naturvertrÀgliche Nutzung dieser Gebiete sei nach wie vor möglich, in vielen FÀllen sogar notwendig. Eine weitere Entwicklung werde damit nicht generell eingeschrÀnkt.
 Der BN betont, dass Natura 2000 im Gegensatz zur weit verbreiteten Ansicht eine zentrale Zukunftschance fĂŒr Bayerns Landwirte ist, da hier kĂŒnftig Fördermittel der EU fĂŒr eine naturvertrĂ€gliche und tatsĂ€chlich nachhaltige Landnutzung konzentriert werden. EuropĂ€ische Schutzgebiete sind vorrangige Kulisse fĂŒr europĂ€ische Fördergelder fĂŒr naturvertrĂ€gliche Landwirtschaft. Vor dem Hintergrund der in KĂŒrze anstehenden Osterweiterung und eines gleichbleibenden EU-Agrarhaushaltes wird hier eine Konzentration von Mitteln erfolgen mĂŒssen.
Notwendig sind zudem eigene bayerische finanzielle Möglichkeiten fĂŒr höhere finanzielle Anreize in FFH-Gebieten. Beispielsweise zahlt das Bundesland Hessen Landwirten in Natura 2000-Gebieten 20 Prozent mehr ExtensivierungsprĂ€mie, in ThĂŒringen gibt es eine eigene FFH-PrĂ€mie. In Bayern dagegen werden diese Fördermöglichkeiten nach wie vor nicht eingesetzt, obwohl sie bei der EU angemeldet waren.
WĂ€re der Widerstand des Bayerischen Bauernverbandes (BBV) gegen diese PrĂ€mie nicht so groß, gĂ€be es vermutlich schon lange entsprechende Bestimmungen. Der BN appelliert daher an den BBV, sich fĂŒr Natura 2000-Gebiete und fĂŒr die Auszahlung höherer FörderprĂ€mien an naturvertrĂ€glich wirtschaftende Landwirte in Natura-Gebieten einzusetzen.

 

Ein Erfolg fĂŒr den Naturschutz
22.07.2002 BN: Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie brachte vieles voran

MĂŒnchen. Die vor 10 Jahren in Kraft getretene Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EuropĂ€ischen Union hat nach Ansicht des Bund Naturschutz Bayern den Umwelt- und Naturschutz in ganz Europa entscheidend vorangetrieben.
Damit seien der Naturschutz erstmals unter ein gemeinsames Dach gestellt und einheitliche Fachkriterien eingefĂŒhrt worden, sagte BN-Experte Hubert Weiger.
In den nach der sogenannten FFH-Richtlinie ausgewiesenene Schutzgebieten gebe es einen klar definierten Vorrang fĂŒr Naturschutzziele. Die Richtlinie sei am 22. Juli 1992 im Amtsblatt der EuropĂ€ischen Union veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten.
Mit den neuen Schutzgebieten nach der FFH-Richtlinie sowie der europĂ€ischen Vogelschutzrichtlinie sollen bedrohte Tier- und Pflanzenarten sowie deren LebensrĂ€ume (Habitate) besser geschĂŒtzt werden.

Aussagen von Politikern unserer Region zum Thema FFH:

FT 22.06.2001 BĂŒrgermeister Hufnagel Pfarrweisach
bei BĂŒrgerversammlung in Lichtenstein
“ Bei der geplanten Ausweisung der FFH-FlĂ€chen ist nur DĂŒrrnhof betroffen. WidersprĂŒche hĂ€tten noch keinen erfolg gebracht. Besser sĂ€he es bei den Verhandlungen mit dem Naturpark Haßberge aus, sich aus der derzeitigen Umklammerung zu lösen. “

Pressemitteilungen des Bund Naturschutz Bayern vom 06.11. und 09.03.2000

Bund Naturschutz in Bayern e.V.
Pressemitteilung


Tauziehen um die "FFH-PrĂ€mie": Chance fĂŒr Bayerns Landwirte muss umgesetzt werden!

06.11.2000
PM 33/FA
Artenschutz/Naturschutz/Landschaftsschutz

Tauziehen um die "FFH-PrĂ€mie": Chance fĂŒr Bayerns Landwirte muss umgesetzt werden!

In Bayern stehen Fördergelder fĂŒr landwirtschaftliche Leistungen in FFH-Gebieten zur VerfĂŒgung, die nach Informationen des Bundes Naturschutz in Bayern e.V. (BN) nicht ausgezahlt werden sollen. "Das ist ein Skandal", kritisierte Prof. Dr. Hubert Weiger, Landesbeauftragter des BN, heute erneut die bayerische Förderpolitik in europĂ€ischen Schutzgebieten. Zwar betrachtet es der BN als Erfolg auch seiner eigenen BemĂŒhungen, dass den bayerischen Landwirten in europĂ€ischen Schutzgebieten kĂŒnftig zusĂ€tzliche Fördergelder zur VerfĂŒgung stehen können, ist aber empört ĂŒber das derzeitige Tauziehen um die tatsĂ€chliche Auszahlung dieser Gelder hinter den Kulissen: "Hier werden Möglichkeiten fĂŒr Landwirte und Naturschutz noch einmal in Frage gestellt, obwohl sie vom Freistaat Bayern und der EU bereits genehmigt sind. Die tatsĂ€chliche Zahlung dieser Gelder wird ein Signal sein fĂŒr die GlaubwĂŒrdigkeit und den echten Willen der Politik zur Sicherung des europĂ€ischen Naturerbes in Bayern."

Der BN appelliert daher an den Bayerischen Bauernverband und die zustĂ€ndigen Behörden, sich dafĂŒr einzusetzen, dass die Landwirte, die fĂŒr den Erhalt der europĂ€ischen Schutzgebiete besondere Leistungen erbringen, auch in Bayern spezielle Fördergelder bekommen. "Schließlich sollen Landwirte, die sich um den Erhalt unseres Naturerbes bemĂŒhen, von dem die gesamte Bevölkerung profitiert, fĂŒr ihre Leistungen auch entlohnt werden", so Weiger. "Die Ablehnung dieser zusĂ€tzlichen Fördergelder fĂŒr europĂ€ische Naturschutzaufgaben durch den Bayerischen Bauernverband und der harte Verteilungskampf um die Fördergelder in der Landwirtschaft dĂŒrfen nicht dazu fĂŒhren, dass sie gerade diesen Landwirten verweigert werden."

NATURA 2000 und die EAGFL-Verordnung
Die EU unterstĂŒtzt finanzielle Zahlungen der MitgliedslĂ€nder fĂŒr Maßnahmen in der Landwirtschaft. Darunter fallen auch spezielle Fördermaßnahmen in den Gebieten, die nach zwei europĂ€ischen Naturschutz-Richtlinien, Fauna-Flora-Habitat (FFH-) und Vogelschutz-Richtlinie, in allen europĂ€ischen Mitgliedsstaaten geschĂŒtzt werden sollen. Diese Gebiete sollen ein europĂ€isches Biotopverbundnetz bilden und der Sicherung gefĂ€hrdeter und typischer Arten und LebensrĂ€ume in ganz Europa dienen. Dazu gehören sowohl natĂŒrliche LebensrĂ€ume wie WĂ€lder, FlĂŒsse, Hochmoore oder Gebirgsbiotope, als auch durch Nutzung entstandene LebensrĂ€ume, insbesondere eine Vielzahl an naturvertrĂ€glich genutzten GrĂŒnlandflĂ€chen.

Die Ausweisung dieser Gebiete war gerade in Bayern in den letzten Monaten stark umstritten, ist aber nun mit Beschluss des bayerischen Ministerrates vom 18.07.2000 vorlĂ€ufig abgeschlossen. Der BN hĂ€lt diese Meldung fĂŒr fachlich unzureichend, fordert aber einen sofortigen und umfassenden Schutz wenigstens dieser nun offiziell gemeldeten Gebiete. Dazu gehört insbesondere das Verschlechterungsverbot. Dabei spielt natĂŒrlich auch das Geld eine wichtige Rolle. Denn die Land- und Forstwirte, die in diesen europĂ€ischen Schutzgebieten wirtschaften, sollen bei nötigen Nutzungs-EinschrĂ€nkungen und Einkommensverlusten zum Schutz der Gebiete entsprechende Ausgleichszahlungen erhalten.

Als Fördermaßnahmen fĂŒr diese Gebiete sieht die EU in der Verordnung 1257/1999 vom 17.05.1999 "ĂŒber die Förderung der Entwicklung des LĂ€ndlichen Raumes durch den EAGFL (europĂ€ischer Ausgleichs- und Garantiefonds)" Ausgleichzahlungen vor fĂŒr Landwirte, "die sich in Gebieten mit umweltspezifischen EinschrĂ€nkungen durch die Umsetzung von auf gemeinschaftlichen Umweltschutzvorschriften beruhenden BeschrĂ€nkungen der landwirtschaftlichen Nutzung ergeben, wenn und soweit diese Zahlungen notwendig sind, um die sich aus diesen Vorschriften ergebenden spezifischen Probleme zu lösen." (Art. 16(1)) NATURA 2000-Gebiete werden kĂŒnftig die sicherste Förderkulisse fĂŒr EU-Zahlungen in der Landwirtschaft darstellen.

Das bayerische Programm "Leistung fĂŒr Land und Leute"
Diese EU-Verordnung wurde in Bayern durch ein eigenes bayerisches Programm umgesetzt. In dieser Verordnung, die am 07.09.2000 von der EU genehmigt wurde, sind als Ausgleichszahlungen in europÀischen Schutzgebieten zwei Möglichkeiten vorgesehen:

"Punkt 3.2.4. Ausgleichszahlungen in Gebieten mit umweltspezifischen EinschrÀnkungen (FFH- und Vogelschutzgebiete; Art. 16):

Sicherung der ökologischen Strukturvielfalt (Erhalt/Ausweitung der GrĂŒnlandflĂ€che + Erhalt ökologisch wertvoller Landschaftselemente und -strukturen + Beachtung des Managementplans + Teilnahme an einer Agrarumweltmaßnahme; 150 DM/ha fĂŒr GrĂŒnland)
BewirtschaftungsbeschrÀnkungen (je nach EinschrÀnkung 240-900 DM/ha)"
(siehe auch:
www.stmelf.bayern.de)

WĂ€hrend die zweite Zahlung eine PrĂ€mie ist, die Landwirte in allen Gebieten, d. h. also unabhĂ€ngig von FFH- bzw. Vogelschutzgebieten, bekommen können (Vertragsnaturschutz-Programm etc.), ist die erste Zahlung eine rein auf FFH- bzw. Vogelschutzgebiete beschrĂ€nkte PrĂ€mie, die zusĂ€tzlich zu den Möglichkeiten anderer Programme (Vertragsnaturschutz etc.) gezahlt werden kann, wenn alle genannten Bedingungen erfĂŒllt werden.

Der Freistaat Bayern muss nur 50 % der nötigen Gelder selbst aufwenden, der Rest kommt von der EU als Zuschuss ĂŒber die EAGFL-Verordnung.

Tauziehen um die "FFH-PrÀmie" in NATURA 2000-Gebieten in Bayern
Der BN hatte bereits von Anfang an eine finanzielle Entgeltung fĂŒr Naturschutz-Leistungen der Land- und Forstwirtschaft in den europĂ€ischen Schutzgebieten gefordert und sich damit fĂŒr Naturschutz und die Sicherung naturvertrĂ€glich wirtschaftender Landwirte eingesetzt - im Gegensatz zum Bayerischen Bauernverband, der eigentlichen Berufsvertretung der Landwirte. Auch die bayerische Staatsregierung hat in der Öffentlichkeit die "FFH-PrĂ€mie" immer abgestritten, obwohl bereits im ersten Entwurf der bayerischen Programmplanung eine "FFH-PrĂ€mie" mit einem eigenen Haushaltsansatz eingeplant war (50 Mio. DM fĂŒr 2000-2006, Entwurf 26.11.99).

In dem nun von der EU genehmigten Programm "Leistung fĂŒr Land und Leute" wurde die ursprĂŒngliche Fassung geĂ€ndert und die Möglichkeiten stark eingeschrĂ€nkt. Da diese Zahlungen jedoch von der völligen Streichung bedroht waren, betrachtet es der BN zumindest als Teil-Erfolg, dass wenigstens die Zahlung von 150 DM/ha unter bestimmten Voraussetzungen speziell fĂŒr Landwirte in den europĂ€ischen Schutzgebieten gezahlt werden könnte. Auch in einer Pressemeldung des Bayerischen Landwirtschaftsministeriums wurde ĂŒber die Genehmigung von "Ausgleichszahlungen in NATURA 2000-Gebieten" berichtet.

Eine völlige Streichung der "FFH-PrĂ€mie" wĂ€re auch nicht im Sinne der europĂ€ischen Naturschutz- und Agrarpolitik, wie die Generaldirektion Landwirtschaft der EuropĂ€ischen Kommission in einem Schreiben an den BN vom 25.09.2000 selbst bestĂ€tigt hat: dass nĂ€mlich "... von Seiten der Kommission eine Streichung der "FFH-PrĂ€mie" nicht gewĂŒnscht wurde. In dem von der Kommission am 07.09.2000 genehmigten Programm ist daher u. a. eine Maßnahme gemĂ€ĂŸ Artikel 16 der Verordnung Nr. 1257/1999 enthalten."

Umso unverstĂ€ndlicher ist es, dass nun nach Informationen des BN die tatsĂ€chliche Auszahlung dieser speziellen FFH-Fördergelder nicht angewendet werden soll. Ohne diese zusĂ€tzliche PrĂ€mie von 150 DM/ha besteht keinerlei Unterschied mehr in den Fördermöglichkeiten zwischen NATURA 2000-Gebieten und anderen Gebieten. Dies wĂ€re sowohl fĂŒr die Akzeptanz der Gebiete bei den Nutzern als auch fĂŒr die Sicherung und Entwicklung der Gebiete ein großer Hemmschuh.

Offensichtlich gibt es nach wie vor einen starken Einfluss anderer Interessen, denen gerade die naturvertrÀglich wirtschaftenden Landwirte in europÀischen Schutzgebieten nicht wichtig sind. Hinter den Kulissen tobt ein heftiger Verteilungskampf um die Gelder in der Landwirtschaft. Insbesondere aufstockungswillige Betriebe im Bereich der Schweinemast und Wachstumsbetriebe sollen im Rahmen des Investitionsförderprogrammes verbilligte Kredite erhalten.

Doch anstatt weiter auf eine nicht zukunftsfĂ€hige und nicht naturvertrĂ€gliche Wachstums-Landwirtschaft zu setzen, die die landwirtschaftlichen Betriebe unter immer stĂ€rkeren wirtschaftlichen Druck und an der Rand der zumutbaren Arbeitsbelastung bringt, wĂ€ren der BBV und andere Interessensvertreter nach Meinung des BN besser beraten, endlich ihre Ablehnung gegenĂŒber (europĂ€ischen) Naturschutzaufgaben aufzugeben. Sie sollten stattdessen an deren Umsetzung aktiv mit arbeiten und sich fĂŒr eine Agrarpolitik einsetzen, die bĂ€uerliche Interessen wahrt.

Auch in anderen BundeslĂ€ndern bekommen Landwirte in den europĂ€ischen Schutzgebieten besondere Zahlungen. So zahlt beispielsweise Hessen eine im Vergleich zu den normalen FördersĂ€tzen fĂŒr Naturschutzmaßnahmen um 20 % höhere PrĂ€mie. In Nordrhein-Westfalen enthĂ€lt das dortige Programm "LĂ€ndlicher Raum" ebenfalls Ausgleichszahlungen, gestaffelt nach dem Umfang der Schutzauflagen und der NutzungseinschrĂ€nkungen (als neue Zahlungen fĂŒr GrĂŒnland: 120 DM/ha in Landschaftsschutzgebieten und 90 DM/ha in bislang nicht geschĂŒtzten Gebieten, die jetzt FFH-Gebiete geworden sind).

Zusammengefasste Forderungen des BN:
* Umsetzung der speziellen Fördermöglichkeiten in den europĂ€ischen Schutzgebieten, d. h. Ausschöpfen aller Möglichkeiten des bayerischen Programms "Leistung fĂŒr Land und Leute"
* Informationskampagne und Werbung fĂŒr diese Fördermöglichkeiten von Seiten der Bauernvertretung und der zustĂ€ndigen Behörden
* Einbeziehung spezieller Fördermöglichkeiten fĂŒr Wald in den europĂ€ischen Schutzgebieten
* Umgehende Erarbeitung der ManagementplĂ€ne fĂŒr die einzelnen FFH- bzw. Vogelschutzgebiete, um Planungssicherheit fĂŒr landwirtschaftliche Betriebe zu schaffen.

gez.
Prof. Dr. Hubert Weiger
Landesbeauftragter
Christine Margraf
Leiterin der Fachabteilung MĂŒnchen

Bund Naturschutz in Bayern e.V.
Pressemitteilung


Bund Naturschutz sieht in NATURA 2000 Chance fĂŒr Erhalt der bĂ€uerlichen Landwirtschaft und fordert FFH-PrĂ€mie

09.03.2000
PM 17/FA
Artenschutz/Naturschutz/Landschaftsschutz

Bund Naturschutz sieht in NATURA 2000 Chance fĂŒr Erhalt der bĂ€uerlichen Landwirtschaft und fordert FFH-PrĂ€mie

Zu den GebietsvorschlĂ€gen des Freistaates Bayern fĂŒr das europĂ€ische Biotopverbund-Netz NATURA 2000 hat der Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN) heute kritisiert, dass diese Liste nur etwa die HĂ€lfte dessen enthĂ€lt, was fachlich nötig wĂ€re. Insbesondere das weitgehende Ausklammern landwirtschaftlicher FlĂ€chen ist fĂŒr den BN völlig unverstĂ€ndlich, da die NATURA 2000-Gebiete die sicherste Gebietskulisse fĂŒr kĂŒnftige EU-Förderungen in der Landwirtschaft darstellen werden. Angesichts kĂŒnftiger Umverteilungen der EU-Gelder durch die Osterweiterung und Mittelknappheit werden EU-Gelder kĂŒnftig verstĂ€rkt gerade in europĂ€ische Schutzgebiete gehen. Die EU ermöglicht speziell in diesen Gebieten auch neue Ausgleichszahlungen, die als sogenannte "FFH-PrĂ€mie" fĂŒr das Verschlechterungsverbot gezahlt werden können. Der Freistaat Bayern will diese Möglichkeit jedoch entgegen ursprĂŒnglichen Planungen nicht ausnutzen und vergibt damit eine zentrale Chance fĂŒr den Erhalt der bĂ€uerlichen Landwirtschaft in Bayern.
Der BN fordert nun von der Bayerischen Staatsregierung eine umfassende Aufnahme auch fachlich geeigneter landwirtschaftlicher FlĂ€chen in das Netz NATURA 2000 und die volle Ausnutzung der Fördermöglichkeiten der EU. An Bayerns Landwirte appelliert der BN, sich gemeinsam mit dem BN fĂŒr Nachmeldungen und diese FFH-PrĂ€mie einzusetzen!

1. Das Verschlechterungsverbot und die FFH-PrÀmie
Aus den sogenannten FFH-Gebieten und den Vogelschutz-Gebieten soll nach dem Willen der EU unter dem Motto "NATURA 2000" ein europaweites Biotopnetz entstehen, mit dem die Vielfalt der Pflanzen, Tiere und LebensrĂ€ume geschĂŒtzt werden soll. Grundlage sind die Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie von 1992 und die Vogelschutz-Richtlinie von 1979. In diesen Gebieten gilt nur ein sogenanntes Verschlechterungsverbot, jede bestehende Nutzung genießt jedoch Bestandsschutz. Also können die Landwirte ihre bisherige Nutzung fortsetzen, auch wenn ihre FlĂ€chen als FFH-Gebiet ausgewiesen sind. Dies bedeutet nichts anderes als den Erhalt unserer bayerischen Heimat und Lebensgrundlage sowie der bĂ€uerlichen Landwirtschaft, wie es von den Politikern und FunktionĂ€ren jeder Richtung stĂ€ndig beschworen wird und im Bayerischen Naturschutzgesetz verankert ist.
2. Die EU-Verordnung 1257/1999 vom 17.05.1999 ĂŒber die Förderung der Entwicklung des LĂ€ndlichen Raumes durch den EAGFL (europĂ€ischer Ausgleichs- und Garantiefonds)
Da die EU fĂŒr die europĂ€ischen FFH- und Vogelschutz-Gebiete eine besondere - europĂ€ische - Verantwortung hat, stellt sie fĂŒr diese Gebiete auch besondere Fördergelder zur VerfĂŒgung. Dies ist geregelt in Artikel 16 der neuen EAGFL-Verordnung fĂŒr den Zeitraum von 2000 - 2006, wonach in diesen Gebieten zum Ausgleich der sich aus dem Verschlechterungsverbot ergebenden BewirtschaftungsbeschrĂ€nkungen besondere Ausgleichs-Zahlungen erfolgen können.
Die EU-Verordnung setzt eine Obergrenze von 400 DM / ha fĂŒr die Zahlungen nach Art. 16 (europĂ€ische Schutzgebiete) fest. Wie viel in den einzelnen LĂ€ndern den Landwirten gezahlt wird, liegt allein in der Entscheidung des jeweiligen Bundeslandes (siehe Anlage 1).
Die Mitgliedsstaaten mĂŒssen zur Umsetzung dieser Verordnung Programm-Planungen erstellen. Diese wurden bis Ende 1999 erarbeitet und BrĂŒssel vorgelegt. Auch in Bayern wurde eine derartige Programm-Planung vom Bayerischen Staatsministerium fĂŒr ErnĂ€hrung, Landwirtschaft und Forsten erstellt und liegt derzeit in BrĂŒssel zur ÜberprĂŒfung.
3. Die Bayerische Umsetzung dieser EU-Verordnung durch den "Plan zur Förderung der Entwicklung des lÀndlichen Raumes in Bayern" - Entwurf einer FFH-PrÀmie
In dem Entwurf, den der Freistaat Bayern Ende 1999 BrĂŒssel zur PrĂŒfung vorgelegt hat, sind unter Punkt 9.3.3.2. (S. 136 ff.) besondere Ausgleichszahlungen in NATURA 2000-Gebieten vorgesehen.
Diese sogenannte FFH-PrĂ€mie ist eine Zahlung, die bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (siehe Anlage 2) ohne weitere nötige Leistungen allein fĂŒr die Betroffenheit vom Verschlechterungsverbot gezahlt wird. Dies ist z.B. der Verzicht auf weitere Intensivierungen im Rahmen der guten fachlichen Praxis.
Die Ausgleichszahlungen sollen auf landwirtschaftlich nutzbaren FlĂ€chen 100,00 DM/ha und Jahr und auf forstwirtschaftlich genutzten FlĂ€chen 50,00 DM/ha und Jahr betragen. Andere Ausgleichszahlungen können bei weiter gehenden Maßnahmen mit dieser Zahlung kombiniert werden.
Damit schöpft Bayern den möglichen Rahmen der EU-Verordnung nicht aus - wohl um den Anreiz fĂŒr die staatlicherseits ungeliebten FFH-Gebiete nicht zu groß werden zu lassen.
Zudem wurde der Mittelansatz fĂŒr die FFH-PrĂ€mie sukzessive gekĂŒrzt: die Staatsregierung hat in den EntwĂŒrfen des Bayerischen Landwirtschaftsministeriums die AnsĂ€tze fĂŒr die FFH-PrĂ€mie von September bis November 1999 halbiert (von 110 auf 50 Mio. DM). Auch hat der BN den Mittelansatz fĂŒr Naturschutzmaßnahmen insgesamt als zu gering kritisiert. Angesichts der gestiegenen Anforderungen, auch gerade zur Umsetzung des bayerischen Biotopverbundes, ist eine deutliche Mittel-Erhöhung nötig.
Der BN engagiert sich seit Jahrzehnten fĂŒr eine Erhöhung dieser Gelder (FFH-PrĂ€mie, Vertragsnaturschutzprogramme, Landschaftspflegeprogramm, KULAP etc.). Nun sollten die Landwirte selbst aufstehen und sagen, dass sie es sich nicht gefallen lassen, wenn die Gelder, die sie fĂŒr die Verbindung von Landwirtschaft mit Naturschutz bekommen können, nicht ausreichen.
4. Droht die Streichung dieser FFH-PrÀmie ?
Der Bayerische Staatsminister fĂŒr Landesentwicklung und Umweltfragen, Dr. Werner Schnappauf, vertritt die Meinung, dass es keine pauschale FFH-PrĂ€mie geben soll, sondern dass es Geldleistungen auch in FFH- und Vogelschutz-Gebieten nur bei konkreter wirtschaftlicher Einbuße oder aktiven Leistungen des EigentĂŒmers und nur wie bisher
ĂŒber die bestehenden Programme und Möglichkeiten geben soll. Dies ist auch so in den Unterlagen enthalten, die von Minister Schnappauf am 18.02.2000 an alle StĂ€dte, MĂ€rkte, Gemeinden, VerbĂ€nde und Institutionen zur Eröffnung des Dialogverfahrens versandt wurden (siehe Anlage 3).
Der vom Bayerischen Landwirtschaftsministerium bereits nach BrĂŒssel weitergeleitete Entwurf der Bayerischen Programmplanung soll nun nach Informationen des BN aus nicht nachvollziehbaren GrĂŒnden ĂŒberarbeitet und der Punkt "FFH-PrĂ€mie" von Bayerischen Umweltministerium wieder gestrichen werden. Das Geld hierfĂŒr, d.h. die 50 Mio. DM fĂŒr den Gesamt-Zeitraum 2000 - 2006 bleiben erhalten und werden speziell fĂŒr aktive Maßnahmen nach den vorhandenen Programmen in den FFH- und Vogelschutzgebieten eingestellt. D.h. dieser ĂŒberarbeitete Entwurf sieht dann in diesen Gebieten keine anderen Fördergelder mehr vor als außerhalb, aber es soll diesen Gebieten immerhin ein zusĂ€tzlicher Fördertopf fĂŒr bestehende Programme zur VerfĂŒgung stehen.
Der BN setzt sich massiv fĂŒr eine eigene hohe FFH-PrĂ€mie ein und fordert nun Bayerns Landwirte auf, sich zusammen gegen diese Streichung des Bayerischen Staatsministeriums fĂŒr Landesentwicklung und Umweltfragen einzusetzen, die auch wieder nur erfolgt, um FFH-Gebiete bei Landwirten unattraktiv zu machen!
Denn es sind gerade viele der fĂŒr NATURA 2000 fachlich geeigneten Gebiete solche Gebiete, in denen eine naturvertrĂ€gliche Bewirtschaftung bereits seit Jahren mit erheblichen Fördermitteln gefördert wird und die Landwirtschaft angewiesen ist auf Ausgleichszahlungen. Da die EU angesichts der Osterweiterung und damit verbundenen Mittel-Umverteilungen ihre Ausgleichszahlungen kĂŒnftig verstĂ€rkt in europĂ€ischen Schutzgebieten zahlen wird, wird es fĂŒr diese Gebiete ein erheblicher Nachteil werden, wenn sie nicht gemeldet werden.
5. Verlust weiterer EU-Fördergelder durch unzureichende FFH-Gebietsmeldung in Bayern
Mit einer unzureichenden Gebietsmeldung fĂŒr NATURA 2000 riskiert der Freistaat Bayern zudem den Verlust weiterer EU-Fördergelder fĂŒr Naturschutz und Regionalentwicklung:
* "LIFE Natur" sind Naturschutz-Projekte, die von der EU kofinanziert werden. Diese Mittel werden schon seit 1997 nur noch fĂŒr Projekte in gemeldeten FFH- bzw. Vogelschutzgebieten zur VerfĂŒgung gestellt. Allein 1999 gingen 3,5 Mio. DM weniger EU-LIFE-Mittel nach Deutschland, weil Deutschland nicht genĂŒgend NATURA 2000-Gebiete gemeldet hat. Damit entgingen auch dem bayerischen Naturschutz und der bayerischen Landwirtschaft bereits Millionen-Gelder.
* Der EU-Strukturfonds fördert in den westdeutschen BundeslĂ€ndern v.a. strukturbedingte Umstellungsprozesse in Industrie und Dienstleistung, lĂ€ndliche Gebiete mit rĂŒcklĂ€ufiger Entwicklung und stĂ€dtische Problemgebiete. Die EU hat sich mit der Bundesregierung geeinigt, dass die Entscheidung ĂŒber die konkrete Auszahlung von Geldern des Strukturfonds zwar erst ab Mitte 2000 an die korrekte FFH-Meldung gekoppelt wird. DafĂŒr musste Deutschland zusagen, bei kĂŒnftigen Infrastrukturprojekten Konflikte in sensiblen NaturschutzrĂ€umen zu vermeiden. D.h. dass es in Gebieten, die die Kriterien der FFH- bzw. Vogelschutz-Richtlinie erfĂŒllen, aber nicht gemeldet sind, kein Geld aus dem Strukturfonds gibt. Deutschland erwartet aus dem Strukturfonds innerhalb der nĂ€chsten sechs Jahre Mittel in Höhe von 30 Mrd. Euro. Dabei wird die EU die FFH-Meldungen lĂ€nderspezifisch bewerten, d.h., dass die Strukturfondsmittel nur den BundeslĂ€ndern gesperrt werden, die nicht korrekt melden. D.h. dass Bayern generell Gefahr lĂ€uft, diese EU-Mittel zu verlieren.
EU-Umweltkommissarin Margot Wallström: "Wir wollen schließlich nicht, dass die Fördermittel aus der EU-Regionalpolitik ausgerechnet ein wertvolles Biotop zerstören." (Die ZEIT, 28.10.99). "Die Kommission hat die Mitgliedstaaten gewarnt, daß wir einen Zusammenhang sehen zwischen der Umsetzung der Naturschutz-Richtlinie und den Strukturfonds und daß wir bereits sind, daraus finanzielle Konsequenzen zu ziehen. Dabei bleiben wir. ... Wenn einzelne BundeslĂ€nder die Naturschutzrichtlinie voll umsetzen und genĂŒgend Gebiete ausweisen, sollten wir das honorieren." (Interview im focus vom 25.10.99).
Der Bund Naturschutz fordert nun von allen, die sich fĂŒr den Erhalt unserer bayerischen Heimat und Lebensgrundlage sowie der bĂ€uerlichen Landwirtschaft verantwortlich fĂŒhlen, und insbesondere von der Bayerischen Staatsregierung eine umfassende Meldung auch fachlich geeigneter landwirtschaftlicher FlĂ€chen in das Netz NATURA 2000 und die volle Ausnutzung der Fördermöglichkeiten der EU fĂŒr den Erhalt der Landwirtschaft in diesen Gebieten.
Hubert Weinzierl
Landesvorsitzender
Prof. Dr. Hubert Weiger
Landesbeauftragter

Anlage 1:
Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 des Rates vom 17. Mai 1999
ĂŒber die Förderung der Entwicklung des lĂ€ndlichen Raumes durch den EuropĂ€ischen Ausgleichs- und Garantiefonds fĂŒr die Landwirtschaft (EAGFL)

Art. 13 b:
Ausgleich fĂŒr Gebiete mit umweltspezifischen EinschrĂ€nkungen

Art. 16 (1):
"Landwirte können durch Zahlungen zum Ausgleich von Kosten und Einkommensverlusten unterstĂŒtzt werden, die sich in Gebieten mit umweltspezifischen EinschrĂ€nkungen durch die Umsetzung von auf gemeinschaftlichen Umweltschutzvorschriften beruhenden BeschrĂ€nkungen der landwirtschaftlichen Nutzung ergeben, wenn und soweit diese Zahlungen notwendig sind, um die sich aus diesen Vorschriften ergebenden spezifischen Probleme zu lösen."

Gemeinschaftliche Umweltschutzvorschriften = FFH- und Vogelschutz-Richtlinie
EinschrÀnkungen = v.a. Verschlechterungsverbot


Art. 16 (3):
"Der fĂŒr eine Gemeinschaftsbeihilfe in Betracht kommende Höchstbetrag wird im Anhang festgesetzt."


Anhang:
"Artikel 16: Höchstbetrag der Zahlung 200 Euro pro ha"

Anlage 2:
Die Bayerische Umsetzung dieser EU-Verordnung durch den "Plan zur Förderung der Entwicklung des lÀndlichen Raumes in Bayern" (Stand Dezember 1999)

AuszĂŒge aus der Fassung, die der EuropĂ€ischen Kommission im Dezember 1999 zur PrĂŒfung vorgelegt wurde:

Punkt 9.3.3.2 Gebiete mit umweltspezifischen EinschrĂ€nkungen gemĂ€ĂŸ Art. 16 und Gebiete mit spezifischen Nachteilen gemĂ€ĂŸ Art. 20 (S. 136 ff)

9.3.3.2.3. Beschreibung der Maßnahmen:

"a) NATURA 2000-Gebiete:

Als BegĂŒnstigte kommen GrundstĂŒckseigentĂŒmer/Nutzungsberechtigte in Betracht, die vom Verschlechterungsverbot bisher und zukĂŒnftig in besonderer Weise betroffen werden. Das sind EigentĂŒmer / Nutzungsberechtigte von land- und forstwirtschaftlichen FlĂ€chen, auf denen

- land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftungsweisen im Rahmen der guten fachlichen Praxis intensiviert werden können, diese Maßnahmen im Hinblick auf die fachlichen Zielsetzungen in dem NATURA 2000-Gebiet unterbleiben sollen,

- die bisherige intensive land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftungsweise, die langfristig eine Verschlechterung des Gebietszustandes erwarten lĂ€ĂŸt, in eine extensive Nutzung zurĂŒckgefĂŒhrt werden soll.

Soweit eine uneingeschrĂ€nkte Bewirtschaftung unter Nutzung des technischen und wissenschaftlichen Fortschritts weiterhin möglich ist und diese FlĂ€chen insofern von dem Verschlechterungsverbot allenfalls in geringem Umfang betroffen sein werden, scheidet eine Ausgleichszahlung aus. Nicht fĂŒr eine Ausgleichszahlung kommen ferner ökologisch wertvolle FlĂ€chen in Betracht, die bisher nicht land- und forstwirtschaftlich genutzt werden."

= FFH-PrÀmie

" b) Gebiete mit spezifischen Nachteilen gemĂ€ĂŸ Art. 20 EAGFL-Verordnung:

Als BegĂŒnstigte kommen die EigentĂŒmer und Nutzungsberechtigten in Betracht, die die land- undforstwirtschaftliche Nutzung in Gebieten mit spezifischen Nachteilen aus NaturschutzgrĂŒnden durchfĂŒhren."

= Ausgleichszulage in Schutzgebieten nach Abschnitt III und III a Bayerisches Naturschutzgesetz

In NATURA 2000-Gebieten:

"Die Ausgleichszahlungen sollen

- auf landwirtschaftlich nutzbaren FlÀchen 100,00 DM/ha und Jahr
- auf forstwirtschaftlich genutzten FlÀchen 50,00 DM/ha und Jahr betragen."

"Folgende Zahlungen können bei Vorliegen der Voraussetzungen kombiniert werden:

- Ausgleichszahlung nach Art 13b in Verbindung mit Art 16 VO (EG) 1257/1999
- Ausgleichszulage nach Art. 13a der VO (EG) 1257/99,
- ... Agrarumweltmaßnahmen gem. Art. 22 - 24 VO (EG) 1257/99 - soweit es sich um zusĂ€tzliche Auflagen handelt, [ = VNP, Erschwernisausgleich, KULAP]
- sowie auf forstwirtschaftlich genutzten FlĂ€chen Beihilfen fĂŒr die Forstwirtschaft nach Art. 29 - 32 VO (EG) 1257/99"


Der Kofinanzierungsanteil der EU betrÀgt 50 %.

"Dementsprechend werden im Haushalt des Bayerischen Staatsministeriums fĂŒr Landesentwicklung und Umweltfragen TG 72 entsprechende Landesmittel bereitgestellt."


Finanzplan der bayerischen Programm-Planung (Stand 26.11.99):
BetrĂ€ge jeweils Gesamtbetrag öffentliche Aufwendungen fĂŒr Gesamtzeitraum von 2000 - 2006 (in Euro !!):

KULAP A: 1440,88 Mio. Euro (davon EU-Beteiligung: 720,44 Mio. Euro)
VNP: 122,18 Mio. Euro (davon EU-Beteiligung: 61,09 Mio. Euro)
Ausgleichszulage (Art 13a): 755,18 Mio. Euro (davon EU-Beteiligung: 377,59 Mio. Euro)
FFH-PrÀmie: 25,60 Mio. Euro (davon EU-Beteiligung: 12,80 Mio. Euro)
VNP Wald: 8,20 Mio. Euro (Davon EU-Beteiligung: 4,10 Mio. Euro)
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege:
130,90 Mio. Euro (davon 65,45 Mio. Euro)

Anlage 3:
AuszĂŒge aus der geplanten Vollzugsbekanntmachung zur Umsetzung der FFH- und der Vogelschutz-Richtlinie - Eckpunkte

Beilage zum Schreiben von Staatsminister Dr. Werner Schnappauf an alle StĂ€dte, MĂ€rkte und Gemeinden, untere und höhere Naturschutzbehörden, VerbĂ€nde und Institutionen vom 18.02.2000 zur Einleitung des Dialogverfahrens zur Öffentlichkeitsbeteiligung

"6. Finanzieller Ausgleich, Entgelt bei vertraglichen Vereinbarungen:

Die EntschĂ€digungs- und Ausgleichszahlungen fĂŒr wirtschaftliche Nachteile Betroffener als Folge der Meldung von FFH- und Vogelschutzgebieten oder von spĂ€teren Schutzmaßnahmen werden ausfĂŒhrlich dargestellt:

* Keine pauschale "FFH-PrÀmie"
* Geldleistungen bei konkreter wirtschaftlicher Einbuße oder aktiver Leistung des GrundeigentĂŒmers
* EntschÀdigungen nach Art. 36 BayNatSchG
* Ausgleichszahlungen nach Art. 36 a Abs. 2 BayNatSchG
* Leistungen aus dem Vertragsnaturschutzprogramm einschließlich Erschwernisausgleich auf FeuchtflĂ€chen
* Leistungen aus dem Bayerischen Landschaftspflegeprogramm und ggf. Naturparkprogramm
* Leistungen des Bayerischen Naturschutzfonds
* Leistungen aus dem europÀischen Förderprogramm "LIFE Natur" ."

 

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